Ab 1. Juli: Neue Förderung für energetische Sanierungen
Ab 1. Juli: Neue Förderung für energetische Sanierungen
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Die Förderung für energetische Sanierungen tritt am 01.07.2021 in eine neue Phase. Die bis dahin gültigen Unterstützungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) werden dann durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) abgelöst. Danach werden dann bis zu 50 % der Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen gefördert.
Gefördert werden sowohl Komplettsanierungen als auch Einzelmaßnahmen. Für die Einzelmaßnahmen läuft die Bezuschuss über die BAFA. Anträge für Kredite zur Förderung von Einzelmaßnahmen werden über die KfW-Bank gefördert, die auch weiterhin Ansprechpartner für die Gesamtsanierungen und die Effizienzhaus-Förderung, sind.
Höchste Förderung für Energiehaus-Standard 40
Eine Förderung für Wohngebäude nach dem Standard Effizienzhaus 115 ist ab Juli 2021 nicht mehr möglich. Weiterhin gelten die Effizienzhaus-Standards 100, 85, 70 und 55. Diese Standards werden auch weiterhin mit 27,5 % und einem Tilgungszuschuss mit bis zu 40 % gefördert. Hinzugekommen ist der Effizienzhaus-Standard 40 für Sanierungen. Für Sanierungen dieses Standards gibt es Zuschüsse bis zu 45 %.
Was bedeutet Effizienzhaus?
Der Effizienzhaus-Standard wird von der KfW auf der Basis zweier Kriterien festgelegt. Auf der einen Seite geht es um den Gesamtenergiebedarf der Immobilie (Primärenergiebedarf), auf der anderen Seite um die Wärmedämmung der Gebäudehülle (Transmissionswärmeverlust). Je geringer der Wert des Effizienzhaus-Standards ist, umso geringer ist der Energiebedarf des Gebäudes – und umso höher ist die Förderung
Beispiel: Im Vergleich zum Referenzgebäude der EnEV benötigt das Effizienzhaus 55 nur 55 % der Primärenergie. Zudem liegt der Transmissionswärmeverlust bei nur 70 %. Der bauliche Wärmeschutz ist somit um 30 % besser (Quelle: KfW-Bank).
Bonus bei Einsatz erneuerbarer Energien
Zusatzförderung kann man bekommen, wenn man sich für den Einsatz erneuerbarer Energien entscheidet. Die Maßnahme wird dann zur Energieeffizienzklasse (EE-Klasse) gerechnet und der Einsatz wird mit zusätzlichen 5 Prozentpunkte gefördert. Außerdem steigen die Maximalbeträge, die gefördert werden können von 120.000 Euro auf 150.000 Euro pro Wohneinheit.
Förderung verbessert
Die Förderung wird dadurch verbessert. Galt bisher für das Effizienzhaus 55 ein Tilgungszuschuss von 40 % (maximal 48.000 €), kann man jetzt mit der neu eingeführten EE-Klasse bis zu 67 500 Euro Förderung erhalte. Für den Effizienzhaus-Standard 40 kommt man mit der EE-Klasse auf bis zu 75.000 Euro Fördergeld.
Einzelmaßnahmen
Wer ab Juli 2021 seine Sanierungsarbeiten stufenweise durchführen will, sollte eine vom Bund geförderte Gebäudeenergieberatung durchführen und einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen. Hierfür gibt es einen Extra-(Tilgungs-)Zuschuss in Höhe von 5 Prozentpunkten für jede Maßnahme, die im Rahmen des individuellen Sanierungsfahrplans umgesetzt wird und für die letzte Maßnahme beim Erreichen des Effizienzhaus-Standards.
Baubegleitung
Auch die Baubegleitung wird weiter verstärkt gefördert. Bei Ein- und Zweifamilienhäuser werden die Beratungskosten durch Energieeffizienzexperten mit bis zu 50 % (maximal 5.000 Euro) pro Vorhaben bezuschusst. Zuvor lag die Maximalförderung bei 4.000 Euro. Bei Mehrfamilienhäusern werden bis zu 2.000 Euro pro Wohneinheit bezuschusst, maximal 20.000 Euro. Für Einzelmaßnahmen gelten jeweils 50 % der vorgenannten Werte. Den Zuschuss erhält man zusätzlich zu den bereits gewährten Fördermitteln.
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