30. November 2022 von Hartmut Fischer
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Ab 2023: Wohngeld plus

Ab 2023: Wohngeld plus

© Panwasin seemala / Shutterstock

30. November 2022 / Hartmut Fischer

Die verabschiedete Wohngeldreform erweitert den  Kreis der Wohngeldberechtigten immens. Allgemein begrüßt man die Entscheidung . Ob die zuständigen Behörden jedoch der Antragswelle gewachsen sind, bleibt fraglich.

zahl der anspruchberechtigten

Der Kreis der Anspruchsberechtigten für Wohngeld nimmt ab 2023 sprunghaft zu. Von derzeit rund 600.000 Menschen können dann rund zwei Millionen Haushalte Wohngeld beantragen.

wohngeld wird verdoppelt

Außerdem wird das Wohngeld stark angehoben. Aktuell erhalten Berechtigte durchschnittlich 180 EUR Wohngeld. Dieser Durchschnittswert mehr als verdoppeln. Wie hoch der Zuschuss im Einzelfall wird, hängt von mehreren Faktoren ab. Einen Rechner für die Ermittlung des zustehenden Wohngelds hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen im Internet zur Verfügung gestellt.

Hier geht’s zum Wohngeldrechner

Leistung nur auf antrag

Anspruchsberechtigte müssen zunächst einen Antrag auf Wohngeld stellen. Der Anspruchsberechtigten erhält ab dem Monat Wohngeld ausgezahlt, in dem der Antrag gestellt wurde. Rückwirkende Zahlungen über diesen Zeitpunkt hinaus sind nicht vorgesehen. Den Antrag stellt man bei der Wohngeldbehörde der Kommunal- oder Kreisverwaltung auf dort erhältlichen Vordrucken. Zuständig ist die Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich sich die Wohnung befindet.

Der Antrag wird bei der zuständigen Wohngeldbehörde der Stadt- bzw. Kreisverwaltungen gestellt. Der Antragsteller füllt einen entsprechenden Vordruck aus Außerdem verlangt die Behörde diverse Nachweise. Die örtliche Zuständigkeit der Wohngeldbehörde richtet sich nach dem Ort der Wohnung, für die Wohngeld beantragt wird. In einigen Bundesländern ist es auch möglich, den Antrag online zu stellen.

Langfristige Verzögerungen bei Auszahlung befürchtet

Wenn auch der Anspruch ab 01.01.2023 besteht, muss mit massiven Verzögerungen bei der Auszahlung gerechnet werden. Aufgrund des großen Ansturms befürchtet unter anderem die NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) dass die Anträge erst ab April 2023 – dann rückwirkend zum Januar – bewilligt werden.

Auch die Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) will sich nicht festlegen, ob es gelingt, die Bearbeitung der Anträge zeitnah vorzunehmen. Auf Anfrage der Bildzeitung räumt sie ein: „Diese Reform, das ist klar, stellt die Länder und Kommunen vor eine Mehrbelastung in den Wohngeldbehörden“.

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