2. Oktober 2023 von Hartmut Fischer
Teilen

Abstellen im Treppenhaus: Auch auf die Dauer kommt es an

Abstellen im Treppenhaus: Auch auf die Dauer kommt es an

© aetbvideo205153 / vecteezy

2. Oktober 2023 / Hartmut Fischer

Immer wieder kommt es zu Streitereien über im Treppenhaus abgestellte Gegenstände. Das Amtsgericht Berlin-Neukölln stellte hierzu in einem Urteil vom 01.06.2023 klar, dass weder ein kurzfristiges Abstellen einer Mülltüte im Treppenhaus noch ein von einem Besucher dort abgestellter Kinderwagen eine fristlose oder ordentliche Kündigung rechtfertige (Aktenzeichen 10 C 121/22).

„Abstellplatz Treppenhaus“

In dem Rechtsstreit ging es um eine fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung, die von der Mieterin nicht akzeptiert wurde. Der Vermieter begründete seine Kündigung mit einer kurzfristigen Nutzung des Treppenhauses durch die Mieterin. Diese habe häufig eine Mülltüte vor der Wohnungstür abgestellt. Nach kurzer Zeit wurden diese dann zum Müllplatz geschafft. Außerdem wies der Vermieter in der Kündigung darauf hin, dass eine Bekannte der Mieterin bei Besuchen einen Kinderwagen neben der Treppe abstellte.

Räumungsklage erfolglos

Die Mieterin sah darin keinen Grund zur Kündigung und lehnte es ab, die Wohnung zu räumen. Deshalb erhob der Vermieter Räumungsklage und verlangte die Räumung und Herausgabe der Wohnung.

Doch das zuständige Amtsgericht lehnte die Forderung des Vermieters ab. Die vorgebrachten Nutzungen des Treppenhauses reichten weder für eine ordentliche noch für eine fristlose Kündigung aus. Das kurzfristige Abstellen einer Mülltüte begründet ein solches Vorgehen nicht. Besucher dürften auch einen Kinderwagen im Hausflur abstellen, wenn dieser groß genug sei.


Das könnte Sie auch interessieren:

Schuhe im Treppenhaus
Treppenlift darf bleiben
Kein Gartenzaun im Treppenhaus


 

immo:News abonnieren
Nutzen Sie unseren Informations-Service und erhalten Sie kostenlose Produktinformationen aus erster Hand, exklusive Aktionsangebote, Tipps, Tricks und aktuelle Urteile rund um das Thema Vermietung.