23. Februar 2018 von Hartmut Fischer
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Am Wochenende Hecke schneiden?

Am Wochenende Hecke schneiden?

23. Februar 2018 / Hartmut Fischer

Kann man nach dem Februar noch seine Hecke schneiden? Diese Frage beschäftigt viele Immobilieneigentümer. Denn nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) dürfen Hecken, lebende Zäune, Gebüsche oder andere Gehölze in der Zeit von 01.03. bis 30.09. nicht abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden. Doch diese Regelung gilt lediglich für extreme Eingriffe in den Pflanzenwuchs. Sogenannte Form- und Pflegeschnitte sind auch zwischen März und September erlaubt.

Ein darüberhinausgehender Schnitt kann eventuell auch außerhalb der gesetzlichen Zulässigkeit von einer Behörde erlaubt beziehungsweise genehmigt werden. Da die Landesregierungen aber auch andere als die im Bundesnaturschutzgesetz festgelegten Zeiten bestimmen können, sollte man sich hierüber bei seiner Stadt. oder Gemeindeverwaltung informieren.

Die Verbote für den Extremschnitt von Hecken, lebenden Zäune, Gebüschen oder andere Gehölzen sollen dem Schutz wildlebender Tiere dienen. Der Zeitraum von 01.03. bis 30.09. wurde festgelegt, weil in diesem Zeitraum auch die Brutzeit der Vögel liegt.

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