Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine
Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine
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Der Krieg in der Ukraine hatte eine Welle der Hilfsbereitschaft in Deutschland ausgelöst. Neben Geld- und Sachspenden werden auch Unterkünfte für ukrainische Flüchtlinge von privater Seite zur Verfügung gestellt. Häufig sind es auch Mieter, die bereit sind, zusammen zu rücken, um Flüchtlinge aufzunehmen. In den meisten Fällen sind die Vermieter hiermit einverstanden und unterstützen in vielen Fällen auch die Mieter und ihre Flüchtlingsgäste. Doch bezüglich der Aufnahme entstehen oft Fragen, die wir in diesem Beitrag beantworten wollen.
Welchen Status haben Geflüchtete aus der Ukraine?
Ukraine-Flüchtlinge erhalten aufgrund eines EU-Ratsbeschluss „vorübergehenden Schutz“. Die Aufenthaltserlaubnis gilt zunächst für ein Jahr (§ 24 Aufenthaltsgesetz – AufenthG). Diese Erlaubnis kann auf bis zu drei Jahre verlängert werden. Über eine Beschäftigung entscheidet die Ausländerbehörde auf dem „Ermessenswege“. Die Bundesländer haben bereits signalisiert, dass diese Regelung großzügig genutzt werden soll. Da die Ukrainer einen Aufenthaltsstatus nach § 24 AufenthG haben, stehen Ihnen auch die Leistungen zu, die auch Asylbewerbern gewährt werden.
Ukrainische Flüchtlinge brauchen kein Visum
Menschen, die sich am 24. Februar 2022 in der Ukraine aufhielten, benötigen kein Visum, um in Deutschland einzureisen. In der Vergangenheit galt die Visumfreiheit nur für Ukrainer mit biometrischen Pass. Derzeit benötigen aber auch Flüchtlinge aus der Ukraine ohne biometrischen Pass kein Visum. Diese Regelung gilt aber laut dem Auswärtigen Amt zunächst nur bis zum 23. Mai 2022.
Grundsätzlich darf jeder Flüchtlinge aufnehmen
Die Flüchtlinge aus der Ukraine dürfen in Deutschland wohnen, wo sie möchten. Sie können also auch problemlos von privater Seite aufgenommen werden.
Mieter, die Flüchtlinge aufnehmen, sollten aber in jedem Fall ihren Vermieter hiervon unterrichten. Der Deutsche Mieterbund weist zwar darauf hin, dass für einen Aufenthalt von bis zu acht Wochen keine Zustimmung des Vermieters erforderlich ist, dennoch ist es vernünftig, den Vermieter bereits von Anfang an zu informieren. In den meisten Fällen wird der Vermieter den Mieter sicherlich unterstützen.
Problematisch wird es nur, wenn es durch die Aufnahme zu einer Überbelegung der Wohnung kommt. Von einer Überbelegung können Sie ausgehen, wenn pro erwachsene Person nicht mindestens 8-10 m² Wohnraum vorgehalten werden. Die Werte variieren von Bundesland zu Bundesland und werden in den dort geltenden Wohnaufsichtsgesetzen festgehalten.
Finanzielle Unterstützung
Die Flüchtlinge aus der Ukraine erhalten grundsätzlich die gleichen Leistungen, wie registrierte Asylbewerber. Wenn sie Miete zahlen oder sich an den laufenden Kosten der Wohnung beteiligen, stehen Ihnen Zuwendungen des Staates zur Verfügung. Diese Unterstützung wird allerdings grundsätzlich nur gewährt, wenn die Flüchtlinge nicht selbst zahlungsfähig sind. Dies dürfte aber fast immer der Fall sein.
Ukrainische Flüchtlinge sind nicht automatisch krankenversichert. Erkrankt ein Flüchtling steht ihm aber das medizinische Versorgungsangebot nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zur Verfügung. Im Bedarfsfall sollte man sich dann an das zuständige Gesundheitsamt wenden.
Flüchtlinge und Corona
Ukrainer, die mit einem in der EU nicht zugelassenen Impfstoff gegen Covid 19 geimpft wurden, benötigen eine erneute Impfung mit einem zugelassenen Impfstoff. Aufgrund der Empfehlung der ständigen Impfungskommission kann eine erneute Impfung vier Wochen nach der letzten Impfung durchgeführt werden. Wichtig: eine einmalige, ergänzende Impfung reicht nicht aus, es muss eine komplette neue Impfschäden durchgeführt werden.
Handeln auf eigene Faust?
Es ist verständlich, dass Mieterangehörige aus der Ukraine in ihren Wohnungen aufnehmen wollen. Das ist auch jederzeit möglich. Generell sollten aber Interessenten, die Flüchtlinge aufnehmen wollen, sich an die kommunalen Behörden wenden. Auch die karitativen Einrichtungen bieten die Möglichkeit, über ihre Plattformen Wohnraum für Flüchtlinge anzubieten.
Eine Anmeldung der ukrainischen Gäste ist zumindest für die ersten 90 Tage nicht notwendig, wird aber empfohlen. Die Registrierung der Flüchtlinge dient nicht nur dazu, den Überblick zu behalten und gezielt helfen zu können. Darüber hinaus ist eine Registrierung wichtig, damit die Flüchtlinge ihnen zustehende Leistungen erhalten können. Die Registrierung ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Informationen erhält man bei den kommunalen Behörden.
Kinder und Jugendliche ohne Begleitung
Kinder und Jugendliche aus der Ukraine, die allein nach Deutschland kommen, gelten als besonders schutzbedürftig und können nicht ohne weiteres aufgenommen werden. Wenn diese Kinder nach Wohnraum fragen, sollte man umgehend das Jugendamt oder die Polizei informieren. Auch hier haben die einzelnen Bundesländer abweichende Regelungen, sodass man sich vor Ort informieren muss.