Aus für alte Heizkessel?
Aus für alte Heizkessel?
In diesem Jahr wird es für alte Heizkessel wahrscheinlich eng. Denn seit dem 01.01.2017 müssen die Bezirksschornsteinfeger mehr als 15 Jahre alte Heizgeräte mit einem Effizienzlabel kennzeichnen. Das ist zunächst mit keinen Verpflichtungen für die Besitzer verbunden. Man hofft darauf, dass die schlechten Werte einer Heizung einen Austausch schmackhafter machen wird. Sollte sich dieser Effekt aber nicht im gewünschten Umfang einstellen, werden wohl in einer der kommenden Energieeinsparverordnungen entsprechende Regelungen zu finden sein.
Gekennzeichnet werden Altgeräte bis zu einer Leistung von 400 kW. Das Label wird bei der nächsten Prüfung ausgehändigt. Für den Inhaber entstehen keine zusätzlichen Kosten. Es werden die gleichen Energieeffizienzklassen verwendet wie bei Haushaltsgeräten oder Heizgeräte (seit 2015):
Klassen |
Erläuterung |
A++ |
Kein Handlungsbedarf: Die Anlage arbeitet optimal und/oder nutzt erneuerbare Energien. |
A und B |
Der Heizkessel ist auf dem aktuellen Stand der derzeitigen Technik. Verbesserungen der Werte sind jedoch in vielen Fällen möglich. |
C und D |
Der Heizkessel ist veraltet. Sein Energieverbrauch ist zu hoch. Durch einen Austausch können die Energiekosten erheblich gesenkt werden. |
E |
Die Heizungsanlage sollte dringend ausgetauscht werden. |
Wer sich für eine Renovierung oder den Austausch der Heizungsanlage entscheidet, sollte sich unbedingt über die aktuellen Förderprogramme informieren. Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm fördert den Einbau effizienter Heizungen. Das Marktanreizprogramm (MAP) unterstützt die Nutzung erneuerbarer Energien. Seit August 2016 bezuschusst der Staat außerdem den Austausch von Heizungspumpen und den hydraulischen Abgleich von Heizungsanlagen. Detaillierte Informationen finden Sie auf den Seiten der KfW-Bank.