21. August 2020 von Hartmut Fischer
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Aus für das hausinterne Breitbandnetz? 

Aus für das hausinterne Breitbandnetz? 

21. August 2020 / Hartmut Fischer

Im Rahmen der laufenden Novellierung des Telekommunikationsgesetzes drängt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auf eine Einschränkung oder Abschaffung der mietrechtlichen Umlagefähigkeit der Betriebskosten für Inhaus-Breitbandnetze. Die Umlage beinhaltet auch die laufenden Entgelte für eine TV-Grundversorgung.

Die Änderung der Betriebskostenverordnung hätte für die Mieter – insbesondere die finanziell schwächer gestellten – fatale Folgen. Die Mieter könnten dann nicht mehr aus einem hausinternen Breitbandnetz versorgt werden und der Mieter müsste einen Anschluss auf eigene Kosten realisieren. Für die so genannten Transferhaushalte übernimmt aktuell der Sozialhilfeträger die Kosten für den TV-Anschluss als Kosten der Unterkunft. Entfiele die Umlagefähigkeit, müssten solche Mieter den TV-Anschluss künftig aus dem Regelsatz der Hilfe zum Lebensunterhalt finanzieren. „Sowohl sozialpolitisch als auch mit Blick auf den Informationsbedarf der Bevölkerung wäre dies aus meiner Sicht nicht hinnehmbar. Diese Menschen werden durch die angedachte Änderung der Betriebskostenverordnung erheblich benachteiligt“, sagt Dr. Axel Tausendpfund, Vorstand des Verbands der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft (VdW südwest).

Heute erhalten 12,5 Millionen Bürger in Deutschland eine TV-Grundversorgung über Breitbandnetze als Teil ihrer Wohnungsmiete. Die Kosten des Betriebs der dafür notwendigen Netze sowie die erforderlichen Urheberrechtsabgaben an die TV-Sender kann der Vermieter als Nebenkosten auf seine Mieter umlegen. Dieses System schafft eine kostengünstige TV-Versorgung für mehr als ein Viertel der deutschen Haushalte. Eine Umstellung auf Einzelverträge würde zu deutlich höheren Kosten von bis zu 200 Euro pro Jahr für die betroffenen Mieter führen. Zudem würde der Wegfall der Umlageoption den Breitbandausbau massiv beeinträchtigen und somit auch die Ausbaustrategie der Bundesregierung konterkarieren.

„Wir als Wohnungswirtschaft wollen in den kommenden fünf Jahren eine Million Wohnungen an das Glasfasernetz anschließen und so aktiv die Breitbandstrategie der Bundesregierung und die Digitalisierung unterstützen. Diese Zusage können wir jedoch nur bei Erhalt der Umlagefähigkeit geben“, sagt Tausendpfund. Eine Einschränkung und Abschaffung der Umlagefähigkeit des Breitbandanschlusses verzögert oder verhindert zudem die längst überfällige generelle Anpassung des Betriebskostenrechts an das digitale Zeitalter. Eine effiziente Gebäudesteuerung, die zudem Energie und CO2 einsparen soll, braucht neben schnellem Internet ein modernes digitales Gebäude-Betriebssystem. Auch hier kann das Betriebskostenrecht zu einem wirksamen Instrument ausgebaut werden.

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