Aus für Wasserleitungen aus Blei
Aus für Wasserleitungen aus Blei
Am 01. Dezember gilt das endgültige Aus für Wasserleitungen aus Blei. Dann läuft Übergangsfrist ab, die mit der Trinkwasserverordnung von 2003 in Kraft trat.
Ab Dezember 2013 darf das Trinkwasser maximal 0,01 Milligramm Blei enthalten. Diesen Wert mit Bleirohren zu erreichen, dürfte so gut wie ausgeschlossen sein. Sie als Vermieter müssen auf jeden Fall für einwandfreies Trinkwasser sorgen. Sollte der Grenzwert in Ihrer Immobilie überschritten werden, sind Sie verpflichtet, sofort für Abhilfe zu sorgen. Das heißt im Klartext fast immer: Bleirohre müssen raus.
Allerdings gilt dies nur für Objekte, die vor 1970 gebaut wurden. Allerdings dürften andere Gebäude auch nur in sehr seltenen Fällen betroffen sein, da hier meist keine Bleirohre mehr zum Einsatz. Achten Sie auch darauf, dass es sich bei den Bleirohren nicht um Anschlussleitungen handelt, für die der Wasserversorger zuständig ist. Bei den Rohren im Haus müssen Sie jedoch sofort handeln. Im Extremfall kann hier sogar das Gesundheitsamt einschreiten und Sie zum Austausch der Leitungen zwingen.
Übrigens: Sollten Sie noch Bleirohre im Haus haben, sind Sie ab nächsten Monat verpflichtet, Ihre Mieter hierüber per Rundschreiben oder durch Aushang am Schwarzen Brett zu informieren. Das gilt selbst dann, wenn der gesetzlich vorgeschriebene Grenzwert eingehalten wird.