8. Juli 2024 von Hartmut Fischer
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Balkonkraftwerke in der Mietwohnung

Balkonkraftwerke in der Mietwohnung

© Mariana Serdynska / Shutterstock

8. Juli 2024 / Hartmut Fischer

Die sogenannten „Steckerkraftwerke“ oder „Balkonkraftwerke“ erfreuen sich – nicht zuletzt durch günstige Angebote im Handel – einer steigenden Beliebtheit. Der Bundestag verabchiedete am 04.07.2024 Erleichterungen für den Einbau solcher Minikraftwerke. Nun besteht für Mieter ein grundsätzlicher Rechtsanspruch auf die Genehmigung zur Installation von „steckerfertigen Photovoltaikanlagen.

Balkonkraftwerke wird zum Recht des Mieters

Die Installation der Balkonkraftwerke wurde in den Katalog der privilegierten Maßnahmen aufgenommen. Dies bedeutet, dass der Vermieter grundsätzlich der Installation eines Balkonkraftwerkes zustimmen muss. Lediglich, wenn es durch die Installation zu baulichen Veränderungen kommt, die dem Vermieter auch unter Würdigung der Interessen des Mieters nicht zumutbar ist, wäre ein Ablehnung denkbar (§ 554 BGB). Dies ist aber nur in sehr seltenen Ausnahmefällen denkbar.

Balkonkraftwerk in der Eigentumswohnung

Auch Eigentümer einer Eigentumswohnung haben nun das grundsätzliche Recht, ein Balkonkraftwerk zu installieren.  § 20 WEG (Wohneigentumsgesetz) wird entsprechend ergänzt. Auch für die Steckerkraftwerke gilt, dass zwar der grundsätzliche Anspruch auf Installation besteh. Über die Durchführung entschiedet aber die Eigentümerversammlung im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung.

Was Man zur Installation eines Balkonkraftwerks wissen muss

Balkonkraftwerke dürfen maximal 800 Watt ins Stromnetz abgeben. Die Geräte dürfen aber bis zu 2.000 Watt Peak haben HIerzu wird der Wechselrichter des Kraftwerkes entsprechend gedrosselt.


Was ist ein Wechselrichter? Beim Wechselrichter handelt es sich um ein Element, dass den von Photovoltaik-Anlagen erzeugten Gleichstrom in den im Haushalt und im öffentlichen Stromnetz nutzbaren Wechselstrom umwandelt.

Was bedeutet Watt Peak? Mit Watt Peak (Wp) wird die maximale elektrische Leistung eines Solarmoduls unter standardisierten Testbedingungen gemessen. Dabei geht man von folgenden Bedingungen aus:

Sonneneinstrahlung von 1000 Watt pro Quadratmeter (W/m²),
Modultemperatur von 25 Grad Celsius
Luftmasse von 1,5 (AM1.5).


Will ein Mieter ein Balkonkraftwerk errichten, muss er zunächst seinen Vermieter informieren, der nur in sehr seltenen Ausnahmen die Zustimmung verweigern darf. Die meisten Balkongeräte kann man selbst anschließen. Allerdings raten wir aus Sicherheitsgrünen einen Elektrofachmann hinzuzuziehen. Im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur wird die Anlage angemeldet.


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