13. Januar 2024
Bei Veränderungen: Grundsteuer-Nachmeldung
Bei Veränderungen: Grundsteuer-Nachmeldung
© Buhl Data
Haben sich nach dem 01.01.2023 Änderungen an Ihrem Grundstück ergeben? Dann fordert das Finanzamt in vielen Fällen eine weitere Grundsteuer-Erklärung – und das schon bis zum 31.01.2024.
Prüfen Sie jetzt, ob Sie betroffen sind – zum Beispiel, wenn …
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