Berlin: Mietenbegrenzungsverordnung unwirksam
Berlin: Mietenbegrenzungsverordnung unwirksam
Das Amtsgericht Pankow/Weißensee hat in einem Urteil festgestellt, dass Berlin insgesamt nicht als ein Wohnungsmarkt angesehen werden kann und deshalb die Mietbegrenzungsverordnung unwirksam sei (Urteil vom 20.10.2017 – Aktenzeichen 102 C 182/17).
Das Verfahren hatte ein Mieter ausgelöst, der gegen seinen Vermieter klagte. Aufgrund der Berliner Mietbegrenzungsverordnung warf er dem Vermieter vor, eine zu hohe Neuvertragsmiete gefordert zu haben.
Das sah Gericht jedoch anders. Sie erklärten die vereinbarte Miete für zulässig. Die Mietbegrenzungsverordnung sei – so die Einschätzung in der Urteilsbegründung – unzulässig, da in ihr Berlin als ein Gebiet zusammengefasst würde. Berlin bestehe jedoch aus unterschiedlichen, in sich abgeschlossenen Wohnungsmärkten, was in der Verordnung nicht berücksichtigt würde. So könne man die „Villengegend“ Zehlendorf nicht mit dem von Mehrfamilienhäusern geprägten Wedding vergleichen. Das in den einzelnen Gebieten unterschiedliche Mietniveau würde in der Verordnung nicht berücksichtigt.