4. Juni 2015 von Hartmut Fischer
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Berliner Mietspiegel bleibt gültig

Berliner Mietspiegel bleibt gültig

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4. Juni 2015 / Hartmut Fischer

Die Entscheidung des Amtsgericht Charlottenburgs, die einen qualifizierten Mietspiegel nicht als Rechtfertigungsmittel für eine Mieterhöhung anerkannte, sorgte für sehr viel Aufsehen. Das Landgericht Berlin hat nun in einem anderen Verfahren den Berliner Mietspiegel 2013 akzeptiert.

In der Urteilsbegründung bestätigte das Gericht „Bei dem Berliner Mietspiegel 2013 handelt es sich um einen qualifizierten Mietspiegel, da er nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt worden ist“. Genau dies war vom Amtsgericht Charlottenburg bestritten worden.

Die hier getroffene Entscheidung steht zwar nicht im Zusammenhang mit dem Berufungsverfahren zum Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg. Dennoch kann man davon ausgehen, dass die Entscheidung des Amtsgerichts im Rahmen einer Berufungsverhandlung aufgehoben wird. Die Entscheidung im Berufungsverfahren wird von den gleichen Richtern getroffen, die auch das Urteil fällten, in dem der qualifizierte Mietspiegel anerkannt wurde.

Gegen die Entscheidung des Landesgerichts wurde keine Revision zugelassen.

Urteil des Landgerichts Berlin vom 20.4.2015 – Aktenzeichen: 18 S 411/13

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