„Berliner Räumung“ soll Gesetz werden
„Berliner Räumung“ soll Gesetz werden
Der Gesetzentwurf zur Modernisierung des Mietrechts, der am 12.05.2011 von Justizministerin Leutheuser-Schnarrenberger vorgestellt wurde, sieht auch Regelungen vor, die es erleichtern sollen, mit Mietnomaden fertig zu werden.
Die sogenannte „Berliner Räumng“ soll dabei ins Gesetz aufgenommen werden. Bei der „Berliner Räumung“ nimmt der Vermieter sein Vermieterpfandrecht an allen Gegenständen in der Wohnung wahr. Der Gerichtsvollzieher verlangt dann nur noch die Herausgabe der Wohnung. Im Gegensatz zur klassischen Räumung bleibt das Inventar in der Wohnung, so dass die Kosten für den Abtransport, die Verwahrung beziehungsweise Verwertung oder Vernichtung nicht mehr anfallen. Die Aufnahme der „Berliner Räumung“ stellt zwar letztlich nur eine Klarstellung dar – dieses Modell wird bereits häufig angewandt – dennoch wird dies von der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) und dem Immobilienverbande IVD begrüßt. Jens-Ulrich Kießling, Vorsitzender von BSI und Präsident des IVD hierzu: „Einmietbetrüger dürfen nicht vom Gesetz geschützt werden. Das stellt dieser Gesetzentwurf nun deutlicher heraus.“