10. September 2014 von Hartmut Fischer
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Bestimmte Energieausweise werden ungültig

Bestimmte Energieausweise werden ungültig

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10. September 2014 / Hartmut Fischer

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Energieausweise, die vor dem 1. Oktober 2007 ausgestellt wurden, sind unter bestimmten Umständen nur noch bis zum 31. Oktober 2014 gültig.

Betroffen sind Ausweise, die nicht dem damals gängigen Muster eines Energieausweises entsprechen und nicht die Mindestangaben enthalten. Nach § 29 der Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014) endet die Gültigkeit dieser Ausweise bis zu sechs Monate nach dem 30. April 2014.

Sollten Sie einen Energieausweis besitzen, der vor dem 01.10.2014 ausgestellt wurde, prüfen Sie diesen lassen Sie gegebenenfalls einen neuen ausstellen. Bei der Weiterverwendung von ungültigen Ausweisen drohen Bußgelder bis zu 15.000 Euro.

Um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen, müssen die älteren Energieausweise

  • von einer offiziellen Stelle ausgestellt sein.
  • Mindestens folgende Angaben enthalten:
    • Energiebedarf oder -verbrauch inklusive Warmwasserbereitung.
    • Der wesentliche Heizenergieträger

Mit der seit 1.5.2014 geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) sind die Anforderungen an neue Ausweise ebenfalls gestiegen. Der fünfseitige Ausweis muss folgende Angaben beinhalten:

  • Die wesentlichen Gebäudedaten.
  • Eine neu eingeführte Registernummer.
  • Das Energielabel (Die farbliche, waagerechte Skale zur Bestimmung der Energieeffizienz).
  • Die Energieeffizienzklasse.
  • Vergleichswerte zu den gemachten Angaben.
  • Eventuelle Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz.

Foto: (c) ehuth / pixelio.de

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