BGH: Vorentscheidung zur Mietpreisbremse?
BGH: Vorentscheidung zur Mietpreisbremse?
Der Bundesgerichtshof (BGH) wird sich mit der Frage auseinandersetzen, welche juristischen und empirischen Voraussetzungen vorliegen müssen, damit Landesregierungen die Mieterhöhungsspielräume in bestehenden Mietverhältnissen zusätzlich begrenzen dürfen. Das Verfahren bezieht sich auf die Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen, die vom Berliner Senat von 20 % auf 15 % innerhalb von drei Jahren gesenkt wurde. Die BGH-Entscheidung könnte aber auch Auswirkungen auf die sogenannte Mietpreisbremse haben.
Der Prozess wird vom Eigentümerverband Haus & Grund unterstützt. Deren Präsident, Rolf Kornemann, äußerte sich heute in Berlin zum Verfahren: „Der Berliner Senat hat im Mai 2013 für das gesamte Stadtgebiet kurzerhand den Wohnungsnotstand erklärt und die Grenze für Mieterhöhungen abgesenkt – wohlwissend, dass nur wenige Teile der Stadt betroffen sind. Gleichzeitig verwendet das Land die Wohnungsbauhilfen des Bundes nicht dazu, das Wohnungsangebot in den begehrten Berliner Bezirken zu erhöhen. Diese Wohnungspolitik nach Gutsherrenart in Berlin soll nun höchstrichterlich untersucht werden.“
Seit dem 19. Mai 2013 dürfen in ganz Berlin Mieten innerhalb von drei Jahren um maximal 15 Prozent erhöht werden. Im Regelfall gelten hierbei 20 Prozent. Diese 20-Prozent-Grenze dürfen Landesregierungen aber nur senken, wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in einer Gemeinde oder einem Teil einer Gemeinde besonders gefährdet ist. Die Bundesregierung möchte die geplante Mietpreisbremse für neue Mietverträge an die gleiche Voraussetzung knüpfen.