5. Mai 2011 von Hartmut Fischer
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BSB-Urteil über Baufirmen-Schufa: mangelhaft!

BSB-Urteil über Baufirmen-Schufa: mangelhaft!

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5. Mai 2011 / Hartmut Fischer

Auf den ersten Blick eine gute Sache: Die Schufa bietet auch privaten Bauherren die Möglichkeit, Informationen über die Zahlungsfähigkeit und -moral von Baufirmen über die Auskunftei einzuholen. Doch der Test der Bauherrenschutzgemeinschaft kam zu einem in keiner Weise überzeugenden Ergebnis: Die Auskünfte wurden mit „mangelhaft“ bewertet.

Die bei dem Test durchgeführten Stichproben böten kein sicheres Fundament für die Entscheidung, mit wem man einen Bauvertrag abschließen soll, moniert die Schutzgemeinschaft. Die Bewertungskriterien reichten von der Firmenidentifikation, der Firmen-Vita, dem Geschäftsgegenstand, den wirtschaftlichen Daten, der Bewertung der Bonität und des Zahlungsverhaltens, der Information über Gesellschafter und Geschäftsführer, der Information über Beteiligungen anderer Firmen bis zur Einschätzung möglicher Insolvenzrisiken. Bei den Stichproben stellte man fest, dass die Informationen veraltet, unvollständig oder fehlerhaft waren. Die Ergebnisse seien nicht vergleichbar mit Wirtschaftsauskünften für Unternehmen im Geschäftsverkehr.

Unter anderem stellte man fest, dass in den Auskünften Hinweise über Geschäftsführer und Gesellschafter bezüglich eidesstattlicher Versicherungen oder Insolvenzen in anderen Unternehmen fehlten. Auch die Angaben zu den Geschäftsbilanzen seien unzureichend. Es fehlten Angaben zur Bankverbindung und zum Krediturteil. Kritisch vermerkte der Verband auch, dass der Interessent keine Informationen über Beteiligungen oder wirtschaftliche und personelle Verflechtungen mit anderen Unternehmen erhält. Häufig wären aber die Verflechtungen mit risikobehafteten Firmen eine Quelle für mögliche Firmeninsolvenzen.

Auch die Bonitätsbewertung der Schufa wurde von der Bauherrenschutzgemeinschaft als häufig veraltet und fehlerhaft bemängelt. So berichtet die Gemeinschaft über ein Unternehmen, dem  die Schufa eine gute Bonität mit einer „grünen Ampel“ attestierte. Nach Recherchen der Tester war aber ein akutes Insolvenzrisiko vorhanden, sodass die Firma den schlechtesten Bonitätsindex hätte aufweisen müssen. In diesem Zusammenhang wurde auch moniert, dass von der Schufa kein weiterer Service mit Folgeinformationen zur Unternehmensentwicklung und zur Bonitätsbewertung angeboten wird. Da sich die Bonität eines Unternehmens während der Bauzeit oft verschlechtert und die meisten Firmenpleiten während der Bauausführung auftreten, sie ein solcher Service besonders wichtig.

Im Rahmen des Tests wurden stichprobenartig die Daten von Unternehmen geprüft, bei denen ein akutes Insolvenzrisiko bestand. Hierbei kam die Gemeinschaft zu dem Ergebnis, dass das Angebot der Schufa für private Bauherren nicht geeignet sei. So gab es bei einer Firma keine Insolvenzinformationen, obwohl Informationen über eine eidesstattliche Versicherung mit Haftandrohung vorlagen und das Unternehmen bereits einen Monat zuvor einen Eigenantrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hatte. In einem anderen Fall lag ein Insolvenzverfahren gegen einen Gesellschafter vor, was jedoch bei der Schufa-Auskunft zu keinen Negativmerkmalen führte. Auch über das Insolvenzverfahren wurde nicht informiert.
Kurz gesagt: Die Schufa hat bei Firmeninsolvenzen den Test der Bauherrenschutzgemeinschaft nicht bestanden.

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