Bundeskabinett: Keine Klagen gegen Kinderlärm
Bundeskabinett: Keine Klagen gegen Kinderlärm
Juristische Schritte gegen den Lärm, den Kinder bei ihrem Spiel verursachen, sollen erschwert werden. Das Bundeskabinett hat deshalb am 16.02.2011 einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen.
Nach der Vorlage des Bundesumweltministeriums geht es um Änderungen des Bundesimmissionsschutzgesetz. In dem Gesetz ist Lärm gleich Lärm. Ob dieser nun von Baumaschinen, feiernden Nachbarn oder lärmenden Kindern ausgeht, spielt dabei keine Rolle. Das bekamen Kindergärten und –tagesstätten zu spüren, gegen die immer häufiger wegen der Geräusche geklagt wurde, die von den Kindern ausgingen. In vielen Fällen bekamen die Kläger aufgrund der bestehenden Gesetzeslage Recht und die Einrichtungen mussten geschlossen werden.
In Zukunft soll die Klage gegen „Kinderlärm“ erschwert werden. Zu diesem Zweck will das Bundesumweltministerium durch eine Gesetzesnovelle das Lärmschutzrecht weiterentwickeln. Nach den Vorstellungen der Bundesregierung soll der Kinderlärm im Bundesimmissionsschutzgesetz einen Sonderstatus erhalten. Es soll privilegiert werden und der von Kindertagesstätten oder –spielplätzen ausgehende Lärm nicht mehr als „schädliche Umwelteinwirkung“ eingestuft werden. Gleichzeitig sollen die für andere Einrichtungen (z. B. Industrieanlagen oder Sporteinrichtungen) vorgeschriebenen Grenzwerte nicht mehr zur Bemessung des Lärmpegels von Kindern gelten.
Es handele sich hier um ein „klares gesetzgeberisches Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft“, kommentierten Bundesumweltmister Röttgen (CDU) die Gesetzesinitiative.
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