Bundesrat lehnt Ausschluss der Mietminderung bei energetischer Sanierung ab
Bundesrat lehnt Ausschluss der Mietminderung bei energetischer Sanierung ab
In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause befasste sich der Bundesrat am 06. Juli 2012 unter anderem mit dem Mietrechtsänderungsgesetz. Die Länderkammer lehnte dabei den im Gesetzentwurf vorgesehenen Ausschluss der Mietminderung bei energetischen Modernisierungen von Mietwohnungen ab.
In seiner nur schwer nachvollziehbaren Begründung weist der Bundesrat darauf hin, dass im gesamten Vertragsrecht Beeinträchtigungen der Leistung zu einer Reduzierung der Gegenleistung führen. Es gebe keinen Grund, dieses Prinzip einseitig zu Gunsten der Vermieter anzutasten. Die Regelung stelle eine einseitige Belastung des Mieters dar, die dazu führen würde, dass die Interessen von Mietern und Vermietern nicht mehr fair austariert wären.
Im Klartext: Der Vermieter wird weiter vom Gesetzgeber gezwungen, energetisch zu sanieren und wird dafür mit niedrigeren Einnahmen während der Sanierung bestraft. Glücklicherweise fand sich im Bundesrat wenigstens keine Mehrheit für den Vorschlag, dass die Modernisierungskosten nur noch mit jährlich neun statt elf Prozent auf die Mieter umgelegt werden können.
Die Bundesregierung kann nun eine Gegenäußerung zu der heute beschlossenen Stellungnahme des Bundesrates verfassen. Voraussichtlich im Herbst beschäftigt sich dann der Deutsche Bundestag mit dem Vorhaben.