2. Juli 2023 von Hartmut Fischer
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CO₂-Preis berechnen

CO₂-Preis berechnen

© upssallaaa/vecteezy

2. Juli 2023 / Hartmut Fischer

Seit 01.01.2023 muss der CO₂-Preis zwischen den Mietparteien aufgeteilt nach den Regeln des „Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz“ CO₂-KostAufG aufgeteilt. Dafür wird ein zehnstufiges Aufteilungsmodell zugrunde gelegt. Die Berechnung erfolgt in vier Schritten.

Brennstoffverbrauch ermitteln

Um den CO₂-Preis zu ermitteln, muss zunächst die verbrauchte Brennstoffmenge errechnet werden, die sich beim Öl aus dem Bestand zum Anfang des Abrechnungszeitraums abzüglich des Bestandes am Ende des Berechnungszeitraums ergibt.

ermittlung der Kohlendioxidemission

Als weitere Grundlage für den CO₂-Preis wird die verursachte Kohlendioxidemission errechnet, indem der Energiegehalt der verbrauchten Brennstoffe in kWh mit dem maßgeblichen Emissionsfaktor des Brennstoffs multipliziert wird. Energiegehalt und Emissionsfaktor können aus der Lieferantenrechnung entnommen werden.

Abschließende  Formel

Für die Bestimmung des CO₂-Preis wird  nun die spezifische Kohlendioxidemission berechnet. Hierzu wird zunächst der Energiegehalt in kWh mit Emissionsfaktor (in kg CO₂, dividiert durch kWh) multipliziert. Dieser Wert wird dann durch die Gesamtwohnfläche in m² geteilt. Anhand dieser spezifischen Kohlendioxidemission kann nun der Anteil am CO₂-Preis nach folgender Tabelle bestimmt werden:

Kohlendioxidemission pro m² und Jahr Anteil Mieter Anteil Vermieter
Weniger als 12 Kilogramm 100 % 0 %
ab 12 Kilogramm 90 % 10 %
ab 17 Kilogramm 80 % 20 %
ab 22 Kilogramm 70 % 30 %
ab 27 Kilogramm 60 % 40 %
ab 32 Kilogramm 50 % 50 %
ab 37 Kilogramm 40 % 60 %
ab 42 Kilogramm 30 % 70 %
ab 47 Kilogramm 20 % 80 %
Ab 52 Kilogramm 5 % 95 §

Unser Tipp: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat einen Onlinerechner installiert, mit dem Sie die Berechnungen vornehmen können.


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