5. Januar 2021 von Hartmut Fischer
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Das bringt 2021

Das bringt 2021

5. Januar 2021 / Hartmut Fischer

Wie zum Beginn jedes Jahres bringt auch 2021 eine Reihe von Änderungen mit sich, die für Vermieter und Mieter interessant sind.

Neu bei Wohnungseigentümern

Für Wohnungseigentümer werden Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen einfacher. Man benötigt hierfür nicht mehr eine einstimmige Zustimmung der Eigentümerversammlung. Es reicht ab 2021 die einfache Mehrheit. Selbst direkt von der Maßnahme Betroffene können überstimmt werden. Die Kosten der Arbeiten müssen die übernehmen, die der Maßnahme zugestimmt haben. Haben jedoch 1/3 oder mehr der Miteigentümer zugestimmt, werden die Kosten nach den Miteigentumsanteilen auf alle verteilt. Bei der Kostenverteilung darf der Einzelne jedoch nicht überfordert werden.

Wohnungseigentümer oder Mieter einer Eigentumswohnung haben 2021 Anspruch auf eine Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge. Die Kosten hierfür müssen jedoch selbst getragen werden. Betreibt man die Lademöglichkeit mit Ökostrom, kann man über die KfW einen Zuschuss von 900,00 € einstreichen. Neben dem Recht auf eine Lademöglichkeit erhalten die Wohnungseigentümer auch den Anspruch auf die Erlaubnis, seine Wohnung barrierefrei aus- und umzubauen, mit Einbruchschutz zu versehen und ein schnelles Internet zu installieren.

Wohneigentumsgemeinschaften können darauf bestehen, dass ein Verwaltungsanwärter eine IHK-Prüfung nachweist und als Verwalter zertifiziert ist. Ein Verwalter kann ab 2021 auch abberufen werden, wenn kein wichtiger Grund vorliegt. Der Spielraum des Verwalters für Maßnahmen, die ohne Beschluss der Wohneigentümergemeinschaft gefasst werden können, wird erweitert.

Ab 2021 kann ein Wohnungseigentümer auch online an der Eigentümerversammlung teilnehmen und Umlaufbeschlüsse können auch per E-Mail oder über Abstimmung auf einer entsprechenden Internet-Plattform herbeigeführt werden.

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Weitere Änderungen

Ab 2021 wird die Maklerprovision beim Verkauf einer Wohnung oder einem Einfamilienhaus grundsätzlich geteilt.

Derzeit arbeitet man noch an einer Reform für die Mietspiegel. Das Bundesjustiz- und Verbraucherschutz-Ministerium (BMJV) will bundeseinheitliche Regelungen einführen.

Die Mietpreisbremse gilt nun bis 2025. Wird gegen die Bremse verstoßen, kann der Mieter zu viel bezahlte Beträge bis zu 30 Monate zurück vom Vermieter verlangen. Die Grundsteuerneuberechnung ist anders ausgefallen als gedacht. Es gibt keine einheitlichen Regelungen, da die Länder abweichende Bestimmungen erlassen können. Bis Ende 2021 sollen aber die Neubewertungen abgeschlossen sein. Die neuen Steuersätze sollen ab 2025 greifen.

Kabelanschlüsse dürfen vom Vermieter nicht mehr über die Mietnebenkosten abgerechnet werden.

Heizen mit Gas und Öl wird teurer, weil die CO2-Umlage auf 25 Euro pro Tonne angehoben wird. Im Gegenzug soll die EEG-Umlage gesenkt werden. Die Ersparnis dürfte aber die Mehrkosten durch die CO2-Umlage nicht ausgleichen.

Bei Neubauten ist es Pflicht,Photovoltaik, Solarwärme, Kraft-Wärme-Kopplung oder erneuerbare Fern- und Abwärme zu nutzen. Kohle-Heizkessel und andere Kessel, die älter als 30 Jahre sind, dürfen nicht mehr betrieben werden. Neue Heizöl-Kessel sind nur erlaubt, wenn diese mit erneuerbaren Energiequellen genutzt werden.

Wer ein Ein- oder Zweifamilienhaus kaufen oder sanieren will, muss einen Energieberater zu Rate ziehen. Wer eine klimafreundliche Heiztechnik vorsieht oder klimafreundliche Dämmungen durchführen will, kann bis zu 45 % staatliche Förderung in Anspruch nehmen.

Haushalte mit mehr als 6000 Kilowattstunden Jahresverbrauch müssen Smart-Meter oder intelligente Stromzähler einbauen. Das Gleiche gilt für Betreiber von Ladpunkten für E-Autos sowie für Nutzern von Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen und Solaranlagen mit mehr als sieben Kilowatt Leistung.

Mehr zum Thema Smart-Meter finden Sie in unserem Beitrag „Smart-Meter – was ist das?”

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