8. Januar 2024 von Hartmut Fischer
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Die Eigentümergrundschuld: Eine wichtige Sicherheit für Grundstückseigentümer

Die Eigentümergrundschuld: Eine wichtige Sicherheit für Grundstückseigentümer

© Panwasin seemala / Shutterstock

8. Januar 2024 / Hartmut Fischer

Die Eigentümergrundschuld ist eine grundbuchrechtliche Sicherungsmaßnahme, die einem Kreditgeber als Sicherheit dient und für Grundstückseigentümer von Vorteil sein kann. In diesem Artikel werden wir diese Grundschuld genauer untersuchen und die damit verbundenen Vorteile für Grundstückseigentümer analysieren.

Eintragung im Grundbuch

Die Eigentümergrundschuld wird ins Grundbuch eingetragen. Sie belastet das Grundstück des Eigentümers für diesen Zweck. Die Eigentümergrundschuld wird stets im ersten Rang eingetragen. Zur Bestellung der Grundschuld muss der Eigentümer eine Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt abgeben (§ 1196 BGB)

Man beantragt die Eigentümergrundschuld mit oder ohne Grundbuchbrief. Im Grundbuchbrief sind alle relevanten Informationen zur Grundschuld enthalten. Das Grundbuchamt stellt den Brief aus. Meist wird er von der Bank bis zur endgültigen Rückzahlung des Darlehens einbehalten. Der Grundschuldbrief sollte sorgfältig aufbewahrt werden, da der Verlust für Schwierigkeiten beim Verkauf der Immobilie sorgen kann.

Arten der Eigentümergrundschuld

Man unterscheidet drei Arten dieser Grundschuld:

  • Die „offene“, die eindeutig im Grundbuch vermerkt ist.
  • Die „verdeckte“, die entsteht, wenn eine Grundschuld als Hypothek zugunsten beispielsweise eines Kreditgebers eingetragen wird, es aber nicht zur Kreditvergabe kommt. Der Name der Person, die den Kredit geben sollte, bleibt im Grundbuch bestehen, aber die Grundschuld selbst wird zur Eigentümergrundschuld.
  • Die „verschleierte“, die sich ergibt, wenn ein Kredit, für den eine Grundschuld eingetragen wurde, komplett abbezahlt wurde. Sind die Schulden beglichen, verwandelt sich die eingetragene Grundschuld verwandelt in eine Eigentümergrundschuld, was aber aus dem Grundbuch nicht ersichtlich ist.
Vorteile der Eigentümergrundschuld

Die Eigentümergrundschuld ist in vielen Bereichen der Immobilienfinanzierung von Vorteil. Aufgrund der im Grundbuch eingetragenen Grundschuld kann man leichter Kredite von Banken oder anderen Kreditgebern erhalten. Durch die Vorrangigkeit der Eigentümergrundschuld kann sich die (höhere) Sicherheit für den Kreditgeber auch auf den Zinssatz für den Kreditnehmer positiv auswirken.

Die Eigentümergrundschuld erhöht die Kreditwürdigkeit. So wird es auch einfacher, höhere Kreditsummen zu vertretbaren Konditionen zu erhalten. Durch die Kreditgewährung auf dieser Basis können Grundstückseigentümer ihr vorhandenes Eigenkapital für Investitionen oder andere Zwecke nutzen.

Darüber hinaus bietet die  Eigentümergrundschuld eine gewisse Sicherheit für den Eigentümer, da das Grundstück nicht verkauft werden muss, um an Kapital zu gelangen. Im Falle von finanziellen Engpässen oder dringenden geschäftlichen Anforderungen kann der Eigentümer sein Grundstück als Sicherheit nutzen, ohne es zu verlieren.

Lohnt sich die Eigentümergrundschuld?

Die Eintragung einer Eigentümergrundschuld ist für Grundstückeigentümer grundsätzlich interessant. Allerdings sollten Sie auch beachten, dass die Eintragung auch Verantwortung und Verpflichtungen mit sich bringt, da die Immobilie als Sicherheit dient. Vor Vertragsabschluss sollten daher genaue Informationen und professionelle Beratung eingeholt werden, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.


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