15. Juni 2023 von Hartmut Fischer
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Die Leitplanken der Koalition

Die Leitplanken der Koalition

© Stefano Armaroli / Vecteezy

15. Juni 2023 / Hartmut Fischer

Am 15. Juni 2023 fand im Deutschen Bundestag die erste Lesung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) statt. Grundlage der Debatte war der umstrittene Gesetzentwurf, der in der Öffentlichkeit für große Verwirrung gesorgt hat. 

Eckpunktepapier vorgelegt

Für die sich nun anschließenden Beratungen, die dann zur endgültigen Fassung der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes führen sollen, haben sich die Koalitionsparteien von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auf Eckpunkte geeinigt. Diese Eckpunkte wurden von den Verantwortlichen der Koalitionsparteien als „Leitplanken“ bezeichnet. Hier ein Überblick über die zu erwartenden Änderungen des Gesetzentwurfes.

vorrangig: Kommunale Wärmeplanung

Im Rahmen der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes soll eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung eingeführt werden. Nach dem „Leitplanken-Papier“ soll diese kommunale Wärmeplanung der „zentrale Bezugspunkt für verpflichtende Maßnahmen im Bestand mit entsprechenden Übergangsfristen sein“. Die deutschlandweite kommunale Wärmeplanung wird bis spätestens 2028 angestrebt.

Solange die kommunale Wärmeplanung nicht vorliegt, sollen die Regelungen des GEG bezüglich des Heizungstauschs noch nicht angewandt werden. Für Bestandsimmobilien bedeutet dies, dass hier zunächst keine Änderungen greifen werden. Die Neuregelungen der Novelle gelten jedoch ab 1.1.2024 für alle Neubauten.

auf wasserstoff umrüstbare Gasheizungen

Bei Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung können auch auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizungen verbaut werden, wenn die Wärmeplanung ein klimaneutrales Gasnetz beinhaltet.

Ist in der Planung kein klimaneutrales Gasnetz vorgesehen, dürfen Gasheizungen nur noch eingebaut werden, wenn sie zu mindestens 65 % mit Biomasse, nicht leitungsgebundenen Wasserstoff oder seinen Derivaten (Wasserstoffderivate sind Ammoniak, Methanol und E-Kerosin), betrieben werden.

kommunale Wärmeplanung ohne CO2neutrales gasnetz

Steht die kommunale Wärmeplanung und stellt kein CO₂-neutrales Gasnetz zur Verfügung, sollen Übergangsfristen zur Umstellung der Heizungssysteme eingeräumt werden. In ihrem „Leitplanken-Papier“ werden diese Fristen jedoch nicht genau spezifiziert. Es ist lediglich von angemessenen Übergangsfristen die Rede, die „die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung nicht verzögern“.

Ab 2024 muss beim Verkauf sprechender Heizungen eine Beratung stattfinden, die auf die Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung hinweist und eine mögliche Unwirtschaftlichkeit verdeutlicht. Gleichzeitig soll eine Aufklärungskampagne zur CO₂-Bepreisung und zum Klimaschutzgesetz durchgeführt werden.

mehr alternativen zur umrüstung

Für den Umstieg auf klimaneutrale Heizungssysteme werden nach dem Koalitionspapier die verschiedenen Optionen gleichwertig behandelt. Die Optionen sollen praxistauglich sein und die Nachhaltigkeitskriterien erfüllen. Hierzu sollen die Bedingungen zur Erreichung des 65 %-Ansatzes für Bestands- und Neubauten überarbeitet werden.

holz und pellets

In dem Papier wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Heizungen, die mit Holz oder Pellets betrieben werden, das 65 % Ziel ausnahmslos erreichen.

transformationspläne entfallen

Die in der ursprünglichen Vorlage vorgesehenen Transformationspläne entfallen nach dem Koalitionspapier komplett. Hier ging es um Anschlüsse an ein Wärmenetz, dessen Baubeginn vor dem 2024 liegt und in dem weniger als 65 Prozent der insgesamt verteilten Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme stammt. Die hier gemachten Vorgaben entfallen.

Statt der Transformationspläne fordern die Koalitionsparteien nun, dass Kommunen und Betreiber einen verbindlichen Fahrplan mit nachvollziehbaren Zwischenzielen „zum Hochlauf des Wasserstoffs bis 2045 vorlegen“. Damit soll die Transformation des Gasnetzes gewährleistet werden.

entbürokratisierung

Außerdem werden  die ordnungsrechtlichen Vorgaben auf ein Minimum begrenzt. Lediglich Bestimmungen zur Erfüllung der 65 %-Anforderung sollen weiterhin gelten. Ebenso sollen Vorschriften erhalten bleiben, soweit sie Bestandteil von Koalitionsvereinbarungen sind.

unterstützung von vermietern und mietern

Zum Thema Vermieter/Mieter verlangt das neue Eckpunkte-Papier, dass Vermieter zusätzliche Anreize bekommen sollen, um in moderner Heizungssysteme zu investieren. Mieter sollen „nicht über Gebühr belastet werden“.

Wie die Anreize letztlich aussehen sollen, bleibt in dem Papier noch offen. Es wird lediglich festgehalten, dass die bestehenden Förderungen unter Berücksichtigung der Modernisierungsumlage weiterentwickelt werden sollen. Bei Investitionen in eine klimafreundliche Heizung wird eine zusätzliche Modernisierungsumlage eingeführt. Sie wird gewährt, wenn die Mieterinnen und Mieter von der Inanspruchnahme der Förderung auch unter Berücksichtigung der weiteren Modernisierungsumlage finanziell profitieren.

keine überforderung der haushalte

Das „Leitplanken-Papier“, will Haushalte nicht überfordern. Es verspricht die Förderung vonseiten des Bundes.  Konkrete Angaben hierzu fehlen. Die Förderung soll „möglichst passgenau die einzelnen Bedürfnislagen und soziale Härten bis in die Mitte der Gesellschaft“ berücksichtigen. Das Papier schließt mit den Worten ab:

„Wir wollen niemanden zu etwas verpflichten, dass in der jeweiligen Lebenslage nicht leistbar ist. Darum werden die Ausnahmeregelungen, wie zum Beispiel die Regelung zur 80-Jahre-Grenze, überarbeitet und plausibler gestaltet.“

 

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