Dieser Entwurf kann Sie ruinieren
Dieser Entwurf kann Sie ruinieren
Immobilienbesitzer sind zu Recht in heller Aufregung: Das Energiekonzept der Bundesregierung kann so manchen Hausbesitzer in den Ruin treiben. Leider wird die Diskussion über dieses Problem teilweise unsachlich und teilweise ohne Kenntnis der Fakten geführt. Wir haben uns darum entschlossen an dieser Stelle den kompletten Text aus dem Entwurf zu zitieren. Es handelt sich dabei um den Abschnitt E mit dem Titel „Energetische Gebäudesanierung und energieeffizientes Bauen“.
Auf den Gebäudebereich entfallen rund 40% des deutschen Endenergieverbrauchs und etwa ein Drittel der CO 2 -Emissionen. Gleichzeitig sind die Potentiale zur Energie- und CO 2 – Einsparung gewaltig. Drei Viertel des Altbaubestandes wurde noch vor der 1. Wärmeschutzverordnung 1979 errichtet. Diese Gebäude sind oft gar nicht oder kaum energetisch saniert. Die überwiegende Mehrheit der Heizungssysteme entspricht nicht dem Stand der Technik. Die Szenarien belegen, die energetische Sanierung des Gebäudebestands ist der zentrale Schlüssel zur Modernisierung der Energieversorgung und zum Erreichen der Klimaschutzziele.
Unser zentrales Ziel ist es deshalb, den Wärmebedarf des Gebäudebestandes langfristig mit dem Ziel zu senken, bis 2050 nahezu einen klimaneutralen Gebäudebestand zu haben. Dafür ist die Verdopplung der energetischen Sanierungsrate von jährlich etwa 1% auf 2% erforderlich. Bis 2020 wollen wir eine Reduzierung des Wärmebedarfs um 20 % erreichen und streben bis 2050 eine Minderung in der Größenordnung von 80 % an. Dabei soll der Anteil der erneuerbaren Energien am Wärmebedarf deutlich erhöht werden.
Die energetische Sanierung des Gebäudebestands ist die wichtigste Maßnahme, um den Verbrauch an fossilen Energieträgern nachhaltig zu mindern und die Abhängigkeit von Energieimporten zu reduzieren. Dies ist nicht zum Nulltarif zu haben, sondern erfordert erhebliche Investitionen, die aber langfristig auch zu einer Kostenersparnis führen. Die Umsetzung dieser Strategie erfordert Zeit und Geld. Deshalb ist ein langfristiger Sanierungsfahrplan erforderlich, der den Akteuren sowohl den Orientierungsrahmen für Investitionen gibt, wie auch die notwendige Flexibilität belässt.
Die bisherigen Instrumente werden nicht ausreichen, um diese Ziele umzusetzen: Die Energieeinsparverordnung (EnEV) definiert Anforderungen an Neubauten und bei Sanierungen im Bestand. Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zielt ebenfalls auf Neubauten. Diese Instrumente müssen weiterentwickelt werden, um die Sanierungsziele zu erreichen.
Allerdings zeigen bisherige Erfahrungen auch, dass der Anwendung des Ordnungsrechts insbesondere im Bestand mit Hinblick auf die wirtschaftlichen Belastungen der Eigentümer Grenzen gesetzt sind. Mit einem „weiter so“ im bisherigen Instrumentenmix kommen wir nicht voran. Um die technisch-wirtschaftlichen Möglichkeiten der energetischen Sanierung des Gebäudebestands zu nutzen, ist ein neuer strategischer Ansatz notwendig. In Zukunft kommt es darauf an, dass im Interesse der Eigentümer der geforderte Sanierungsbedarf langfristig definiert wird, damit er diesen bei seinen Plänen für Investitionen berücksichtigen kann. Vor diesem Hintergrund wird die Bundesregierung eine Konzeption für einen langfristigen Sanierungsfahrplan entwickeln.
Klimaneutraler Gebäudebestand bis 2050
Kernelemente einer solchen „Modernisierungsoffensive für Gebäude“ sind: Mit der Novelle der EnEV 2012 wird der Standard „Nullemission“ bis 2050 für alle Gebäude auf der Basis von Kennwerten für den Primärenergieverbrauch eingeführt. Der Sanierungsfahrplan beginnt 2020 und führt bis 2050 stufenweise auf das Zielniveau.
Der Standard für 2020 wird vergleichsweise moderat gewählt, so dass zunächst nur die energetisch schlechtesten Gebäude betroffen sind, die in der Regel auch bauphysikalisch saniert werden müssen. Bei der Sanierung haben die Eigentümer die Wahl zwischen Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Verbesserung der Anlagentechnik oder dem Einsatz erneuerbarer Energien. Sie können auch selbst entscheiden, in welcher zeitlichen Reihenfolge Einzelmaßnahmen durchgeführt werden oder ob einmalig vollständig saniert wird.
Sofern der Eigentümer die Zielwerte vorzeitig erfüllt oder übererfüllt, erhält er dafür eine staatliche Förderung. In diesem Sinne werden beispielsweise das bewährte CO 2 – Gebäudesanierungsprogramm deutlich besser ausgestattet und steuerliche Anreize für die Förderung der Sanierung neu eingeführt.
Entsprechend dem Über- und Unterschreiten der auf der Zeitschiene festgelegten Effizienzstandards wird ein steuerlicher Bonus oder Malus für die Gebäude eingeführt.
Schwerpunkt bei Fördermaßnahmen
Die Bundesregierung wird die energetische Modernisierung des Wohnungsbestands durch eine verbesserte und kontinuierliche Förderung beschleunigen. Das bewährte CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm wird deutlich besser ausgestattet.
Für die Weiterentwicklung der erneuerbaren Energien im Gebäudebestand wird weiterhin das Marktanreizprogramm zur Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien auf hohem Niveau mit zusätzlichen Mitteln von 200 Mio. € pro Jahr fortgeführt.
Steuerliche Anreize für die Sanierung im Gebäudebestand waren in der Vergangenheit besonders wirksam. Die Bundesregierung wird deshalb die Wiedereinführung einer Sonderabschreibung nach dem Muster des alten § 82a Einkommensteuer-Durchführungsverordnung prüfen.
Darüber hinaus wird die Bundesregierung ein kommunales Förderprogramm „Energetische Städtebausanierung“ bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) auflegen. Ziel dieses Programms ist es, umfassende und lokal angepasste Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien auf unbürokratischer Weise auf kommunaler Ebene anzustoßen und damit vielfältige Synergieeffekte zu nutzen.
Mit dem Ziel, verstärkt Energieeffizienzpotentiale im Gebäudebereich zu heben, wird die Bundesregierung das Mietrecht ausgewogen novellieren und für energetische Sanierungen investitionsfreundlicher gestalten. Um Fehlanreize zu vermeiden, ist dabei auch die Vergleichsmietenregelung zu überprüfen.
Die Möglichkeiten des Energie-Contracting werden erweitert, damit vor allem auch im Mietwohnungsbereich bestehende Einsparpotentiale effizient realisiert werden können. Die Bundesregierung wird deshalb einen einheitlichen Rahmen für Wärmeliefer-Contracting schaffen.
Die Bundesregierung wird prüfen, ob in dem EE-WärmeG die bestehenden Anforderungen an die Nutzung erneuerbarer Energieträger stärker technologieoffen gestaltet werden. Dabei ist gleichzeitig ein effizienter Energieeinsatz zu gewährleisten. Die Energiesteuern im Wärmemarkt werden stärker nach den CO 2 -Emissionen der fossilen Energieträger ausgerichtet.
Vor dem Hintergrund der steigenden Anforderungen an den energetischen Standard von Gebäuden wird die Bundesregierung die Wirtschaft auffordern, sich zu einer verbesserten und regelmäßigen Fortbildung von Handwerkern zu verpflichten und – wo notwendig – die Ausbildungsordnungen anzupassen.
Die Bundesregierung wird für ihre künftigen Neubauten und bei bestehenden Liegenschaften eine Vorbildfunktion bei der Reduzierung des Energieverbrauchs einnehmen.