3. Dezember 2024 von Hartmut Fischer
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E-Rechnung – auch bei Privatvermietern ein Thema

E-Rechnung – auch bei Privatvermietern ein Thema

© Titima Ongkantong / Vecteezy

3. Dezember 2024 / Hartmut Fischer

Sicher haben Sie schon davon gehört, dass ab 2025 inländische Geschäftsleute untereinander mit einem bestimmten Rechnungsformat – den sogenannten E-Rechnungen – arbeiten müssen. Dabei wird oft übersehen, dass auch private Wohnungsvermieter nach dem Umsatzsteuergesetz als Unternehmer angesehen werden. Was das für Privatvermieter in Bezug auf die E-Rechnung bedeutet, erörtern wir in diesem Beitrag.

Die E-Rechnung kommt auch für private Vermieter

Nach § 2 UStG (Umsatzsteuergesetz) zählen auch private Vermieter zu den Unternehmern. Das gilt, obwohl der private Vermieter nur umsatzsteuerfreie Umsätze nach § 4 UStG erzielt und auch nicht zur Umsatzsteuerpflicht optieren kann. Deshalb gelten die Regelungen für das neue Rechnungsformat auch für private Vermieter.

Keine hohen Anforderungen

Der private Vermieter ist allerdings zunächst nur verpflichtet, Vorkehrungen zu schaffen, um die elektronische Rechnung empfangen und verarbeiten zu können oder ein geeignetes E-Mail-Postfach vorzuhalten. Nach Ansicht des Bundesfinanzministeriums reicht bei einem privaten Vermieter bereits ein E-Mail-Postfach für den Empfang der E-Rechnung aus. Betroffene können aber auch für die Übermittlung andere Wege vereinbaren.


Die eigentliche E-Rechnung ist nicht direkt lesbar. Ein PDF ist also keine E-Rechnung. Es ist aber damit zu rechnen, dass meist Hybrid-Rechnungen versandt werden. Etwa ein spezielles PDF mit einem Code, der das neue Format beinhaltet.


Sanktionen? (Noch) keine.

Muss man mit Sanktionen rechnen, wenn man ab 2025 die neue Rechnungsart nicht empfangen kann? Diese Frage hat die Bundestagsfraktion der CDU/CSU am 16.08.2024 gestellt. In der Antwort zu dieser Anfrage heißt es eindeutig „Sanktionen für Unternehmer, die ihrer Verpflichtung, ab dem 1. Januar 2025 E-Rechnungen empfangen zu können, nicht nachkommen, sieht das Gesetz derzeit nicht vor.“

Warum ein neues Rechnungsformat?

Letztlich wird das neue Rechnungsformat eingeführt, damit das Finanzamt ihre Prüfungen besser elektronisch kontrollieren kann. Die Grundforderung nach einer übergreifenden EU-weiten Lösung auf Basis einer elektronischen Rechnung steht schon seit einigen Jahren im Raum. Stufenweise wurde sie bereits verpflichtend eingeführt. Bisher konnten bestimmte private Rechnungsempfänger der Ausstellung einer Rechnung als E-Rechnung widersprechen. Diese Möglichkeit wird ab dem 01.01.2025 entfallen.


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