Eigentümerversammlung niemals ungültig
Eigentümerversammlung niemals ungültig
Eine Eigentümerversammlung kann zwar juristisch angegriffen, nicht aber per Gericht für ungültig erklärt werden. Das Gleiche gilt auch für das Protokoll einer Mitgliederversammlung. Diese Einschätzung durch das Amtsgericht Wilhelmshaven (Urteil vom 18.08.17, Aktenzeichen 6 C 679/16) führte dazu, dass die Klage ein es WEG-Mitglieds abgewiesen wurde.
In dem Verfahren hatte das Mitglied einer Eigentümergemeinschaft gerichtlich gefordert, die Beschlüsse der Versammlung für unwirksam zu erklären. In seiner Klage forderte er gleichzeitig, die Versammlung und das Protokoll der Versammlung für unwirksam zu erklären.
Soweit wollte das Amtsgericht jedoch nicht gehen. Der zuständige Richter stellte klar, dass eine Eigentümerversammlung zwar fehlerhaft sein kann aber auf jeden Fall stattgefunden habe. Sie könne deshalb weder für gültig noch für ungültig erklärt werden. Auch das Versammlungsprotokoll könne zwar als fehlerhaft juristisch angegriffen werden, aber nicht für gültig oder ungültig erklärt werden. Da aus der Klage nicht eindeutig hervorginge ob alle oder einzelne Beschlüsse angegriffen wurden beziehungsweise warum hiergegen geklagt wurde, wurde auch hier die Klage abgewiesen.