3. August 2011 von Hartmut Fischer
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Eine Tragödie und ihre rechtlichen Konsequenzen

Eine Tragödie und ihre rechtlichen Konsequenzen

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3. August 2011 / Hartmut Fischer

Es ist eine Tragödie. In einer Berliner Mietwohnung kam eine sechsköpfige Familie durch eine Kohlenmonoxid-Vergiftung ums Leben. Die Vormieterin hatte ein Belüftungsrohr der in der Wohnung befindlichen Gastherme verstopft, was keinem aufgefallen war. Beim Auszug war der Vermieter hierüber nicht informiert worden. Bei einer Überprüfung der Therme durch den Gaslieferanten war die Verstopfung nicht aufgefallen. Die Therme wurde von den neuen Mietern wieder in Betrieb genommen. Wahrscheinlich sammelte sich so das hochgiftige Kohlemonoxid in der Wohnung an, was zum Tod der gesamten Familie führte.

Der tragische Vorfall hat auch eine haftungsrechtliche Komponente. Allerdings kann diese erst nach Abschluss der Untersuchungen – gegen den Vormieter wurde ein Verfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung eingeleitet – endgültiges gesagt werden. Wir nehmen das traurige Ereignis jedoch zum Anlass, auf einige grundsätzliche Aspekte hinzuweisen.

Als Vermieter haben Sie eine Mietwohnung im Zustand des vertragsgemäßen Gebrauchs zu übergeben (§ 535 Abs. 1 BGB). Hierzu gehört in nahezu allen Fällen auch die Heizungsanlage – in diesem Fall die Gastherme – die ja zusammen mit der Wohnung vermietet wird. Eine regelmäßige Prüfung durch den Schornsteinfeger ist deshalb vorgeschrieben (nur Elektroheizungen sind hiervon ausgenommen).

Für eine von Mietbeginn an mangelhafte Mietwohnung haftet der Vermieter. Dies gilt auch, wenn kein Verschulden seinerseits vorliegt (§ 536a Abs. 1 BGB). Die Erben der so tragisch Verstorbenen haben deshalb die Möglichkeit, Ansprüche gegenüber dem Vermieter geltend zu machen.

Der Vorfall in Berlin zeigt auf schreckliche Weise, dass man als Vermieter gar nicht vorsichtig genug sein kann. Bevor Sie eine Wohnung neu vermieten, sollten Sie diese also genau untersuchen, ob es nicht zu irgendwelchen Veränderungen gekommen ist, die für die Nachmieter eine Gefahr darstellen könnten.

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