31. Dezember 2010 von Hartmut Fischer
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Eiszapfen – Gefahr von oben

Eiszapfen – Gefahr von oben

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31. Dezember 2010 / Hartmut Fischer

Von weitem betrachtet sehen die von den Dächern herabhängenden Eiszapfen ja sehr schön aus. Doch sie stellen eine nicht zu unterschätzende Gefahr für die Bewohner und Besucher der betroffenen Immobilien dar. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ist der Hauseigentümer verpflichtet, dafür zu sorgen, dass durch die Zapfen keine Menschen oder Tiere verletzt beziehungsweise Sachen beschädigt werden.

Nur wenn im Mietvertrag die Pflicht der Entfernung auf den Mieter übertragen wird, oder eine Regelung in der Hausordnung getroffen wurde und diese Teil des Mietvertrages ist, muss sich der Mieter um die transparenten Zapfen kümmern. Allerdings bleibt der Immobilieneigentümer weiter in der Pflicht – er muss kontrollieren, ob das Eis vom Mieter ordnungsgemäß entfernt wurde.

Können die Zapfen nicht von Hand oder beispielsweise mit einer Schaufel abgebrochen oder abgeschlagen werden, kann man sich an die örtliche Feuerwehr wenden. Hier sollten Sie aber zunächst klären, welche Kosten hierfür auf Sie zukommen. Es gibt auch private Unternehmen, die die Entfernung von Eiszapfen übernehmen. In vielen Fällen sind die privaten Anbieter günstiger, als die örtliche Feuerwehr.

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