3. Mai 2014
Energie-Angaben in Immobilienanzeigen
Energie-Angaben in Immobilienanzeigen
Seit 01. Mai gelten die meisten Bestimmungen der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014. Dazu gehören auch neue Vorgaben für Immobilien
anzeigen (Kauf- oder Mietangebote). Jetzt gehören Informationen zum Energieverbrauch zu den Pflichtangaben in diesen Anzeigen.
Vorgeschrieben ist nun, dass einige Angaben des Energieausweises in die Anzeige übernommen werden müssen. Anzugeben sind jetzt:
- Art des vorliegenden Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis)
- Den im Energierausweis genannten Energiebedarf oder -verbrauch.
- Das im Energieausweis genannte Baujahr des Hauses.
- Die im Energieausweis genannte Energieeffizienzklasse (bei neuen Ausweisen).
Achtung: Fehlen die oben genannten Angaben, kann es zu empüfindlichen Geldbußen kommen.
Foto: (c) Birgit Lieske / pixelio.de
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