Energiepreise: Vorsicht bei Garantien
Energiepreise: Vorsicht bei Garantien
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Die steigenden Energiepreise führen dazu, dass man nach neuen Anbietern Ausschau hält. Oft locken die Energielieferanten mit Garantien, dass der Energiepreis für einen längeren Zeitraum – bis zu zwei Jahren – stabil bleibt. Solche Zusagen sind aber mit Vorsicht zu genießen, denn sie beziehen sich oft nur auf einen Teil des Gesamtpreises. Für welche Teile des Preises die zeitliche Stabilitätsgarantie gilt, erfährt man meist erst, wenn man die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) genau liest.
Trotz Garantien sind preiserhöhungen erlaubt
Die Energiepreise setzen sich aus mehreren Faktoren zusammen:
Der Einkaufspreis, den der Anbieter an der Börse für Strom, Gas usw. bezahlen muss.
Die Gewinnmarge des Anbieters.
Steuern (z.B. Stromsteuer), Abgaben und Umlagen (z. B. Die EEG-Umlage – Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz.
Auch wenn eine – eingeschränkte – Preisstabilitätsgarantie abgegeben wurde, können die Preise angehoben werden, wenn sich Preisbestandteile verändern, auf die der Energielieferant keinen Einfluss hat. Erhöht der Anbieter die Preise hat der Abnehmer jedoch immer ein Sonderkündigungsrecht (§ 41 Abs. 5).
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