Erste Fakten zum Heizungsgesetz
Erste Fakten zum Heizungsgesetz
© fotoART by Thommy Weiss / pixelio.de
Alle Immobilieneigentümer machen sich derzeit viele Gedanken bezüglich des neuen Gebäudeenergiegesetzes. Sie fragen sich, was auf sie zukommt. Die vielen, teilweise widersprüchlichen Nachrichten, haben mehr zu Verunsicherung als zur Information der Gebäudeeigentümer beigetragen. Nachdem nun zwischen Bundeswirtschafts-, Bundesbau- und Bundesfinanzministerium abgestimmte Details zum Gebäudeenergiegesetz vorliegen, scheint es mehr Klarheit in dieser Angelegenheit zu geben.
Kein Abriss alter Heizungen
Funktionsfähige Heizungen für fossile Brennstoffe (Gas und Öl) dürfen auch über 2023 hinaus betrieben und repariert werden. Werden aber neue Heizungen eingebaut, müssen diese zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Bei Bestandsheizungen, die mit Gas oder Öl betrieben werden, gilt auch keine automatische Austauschpflicht, wenn sie mit Niedertemperatur- oder Brennwertkesseln arbeiten.
Das endgültige Aus aller alten Öl- und Gasheizungen kommt am 31.12.2044. Ausgenommen sind hier lediglich Ein- oder Zweifamilienhäuser, die vom Eigentümer selbst genutzt werden und deren Eigentümer über 80 Jahre alt ist.
Niedertemperaturkessel
Niedertemperaturkessel sind Heizkessel, die aufgrund der verwendeten Materialien (z. B. Edelstahl statt Gusseisen) geeignet sind, um mit niedrigen Vorlauftemperaturen zu arbeiten. Fast alle Kessel, die nach den 1980er Jahren eingebaut wurden, erfüllen diese Voraussetzung. Wer also einen Kessel um 1980 eingebaut hat, sollte diesen prüfen.
Brennwertkessel
Um die Funktion des Brennwertkessels richtig zu verstehen, muss man sich vor Augen führen, dass die meisten Brennstoffe Wasser oder Wasserstoff enthalten. Bei der Verbrennung im Abgas befindliches Wasser wird in vielen Kesseln als Wasserdampf abgeleitet. Der erreichbare Wirkungsgrad der Heizung liegt dabei unter dem Heizwert des Brennstoffs.
Im Brennwertkessel wird der Dampf noch im Kessel kondensiert. Das Wasser wird nicht als Dampf sondern als Abwasser aus dem Kessel geführt. Die Kondensation sorgt dafür, dass die Wärme des Dampfs noch im Kessel zur Verfügung steht und genutzt werden kann.
Alternativen beim Kesseltausch
Muss ein Kesselaustausch stattfinden, kann in Bestandsgebäuden auch eine Gasheizung verbaut werden, wenn sie mit Biomethan oder Wasserstoff betrieben wird, der mithilfe von Ökostrom oder CO₂-neutral erzeugt wird. Diese Heizmittel stehen derzeit im Markt noch nicht zur Verfügung. Darum reicht zunächst eine Verpflichtungserklärung des Gaslieferanten, dass er künftig die zugelassenen Brennstoffe liefern wird. Diese Lösung ist allerdings ein Vabanquespiel, da die Heizungen ab 2030 mit 50 % Biomethan und ab 2036 mit mindestens 65 % Wasserstoff betrieben werden müssen. Wie die Preise für diese Stoffe dann sind, kann keiner voraussagen.
Regelungen bei neubauten
Bei Neubauten müssen Heizungen per Wärmepumpe, Fernwärme oder Direktstromheizungen betrieben werden. Nur in Ausnahmefällen, wenn bauliche Gegebenheiten dazu zwingen, können sogenannte Hybridheizungen eingebaut werden, die etwa Wärmepumpe und Gasheizung kombinieren.
Auch sogenannte „H2-Ready-Gasheizungen“ können künftig eingebaut werden. Dabei handelt es sich um Heizungen, die auf 100 % Wasserstoff umrüstbar sind. Da der Einbau nur erlaubt ist, wenn es einen verbindlichen Investitions- und Transformationsplan für Wasserstoffnetze gibt, steht diese Lösung derzeit nicht zur Debatte. Außerdem stellt sich auch hier die Frage, nach den Preisen für Wasserstoff, die sich derzeit nicht absehbar sind.
wer soll das bezahlen?
Das angestrebte neue Heizsystem kostet die Immobilieneigentümer sehr viel Geld. Die Politik verspricht lediglich finanzielle Hilfen. Wie hoch die Unterstützung sein wird, ist derzeit noch offen. Unter den Koalitionären scheint aber Einigung darüber, dass es Zuschüsse entweder über die KfW-Bank oder andere staatliche Stellen geben soll. Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden. Die aktuelle Förderung von bis zu 40 % soll aufgestockt werden. Dabei will man die finanzielle Lage der Eigentümer berücksichtigen.
Zu hoch sollte man die Erwartungen allerdings nicht schrauben. Derzeit kämpft Finanzminister Christian Lindner (FDP) darum, den Bundeshaushalt möglichst niedrig zu halten. Coronamaßnahmen, Heizungsunterstützungen und Sondervermögen für die Bundeswehr haben große Löcher in die Finanzdecke des Bundes geschlagen. Deshalb wird Lindner wohl auch bei der Bezuschussung des Heizungsumbaus auf die Bremse treten.