Fördererstopp! Wie geht es jetzt weiter?
Fördererstopp! Wie geht es jetzt weiter?
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Ihre Offensive zur Förderung des privaten Wohnungsbaus hat die Ampelkoalition zunächst mit einem Förderstopp gestartet. Viele sanierungswillige Immobilieneigentümer blicken nun in die Röhre. Da die eingeplanten Fördergelder ausbleiben, wird wohl manche Maßnahme auf unbestimmte Zeit verschoben. In diesem Beitrag informieren wir Sie über die noch bestehenden Fördermöglichkeiten.
Aufatmen bei bereitgestellten Anträgen
Wer bis zum 23. Januar 2022 einen Förderantrag im Rahmen der KfW Programme der BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) gestellt hat, kann aufatmen. Diese Anträge werden von der KfW Bank noch abschließend bearbeitet und bewilligt.
Abwarten kann sich lohnen
Von Seiten der Bundesregierung wurde zugesagt, dass die Fördermenge zügig geprüft und in neuer Form weitergeführt werden sollen. Darum sollten Immobilieneigentümer abwarten, wenn dies ihre derzeitige Planung zulässt.
Einzelne Pakete stehen noch zur Verfügung
für einzelne Maßnahmen, wie etwa der Einbau einer neuen Heizung oder neuer Fenster, die Dämmung der Außenhülle oder der Einbau einer neuen Haustür, stehen auch weiterhin Fördermittel der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) zur Verfügung. Für jedes Kalenderjahr können bis zu 60.000 € der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Der Zuschuss beträgt je nach Maßnahme bis zu 55 %.
Erleichterungen durch das Finanzamt
Bei energetischen Maßnahmen, die über die förderfähigen Kosten der BAFA-Zuschüsse hinausgehen, besteht zumindest die Möglichkeit, Steuervorteile geltend zu machen. Insgesamt kann man für jedes Haus bzw. jede Wohnung eine Förderung von 20 % der Sanierungskosten geltend machen. Innerhalb von drei Jahren können maximal 40.000 € geltend gemacht werden. Es werden also höchstens 200.000 € begünstigt.
Mittel der KfW Bank
Die allgemein sehr geschätzten Zuschüsse der KfW Bank zur Förderung der Maßnahmen für barrierefreies Wohnen, stehen derzeit noch nicht zur Verfügung. Allerdings gibt es immer noch günstige Förderkredite. Über das Programm „altersgerecht umbauen – Kredite 159“ kann ein Kredit von bis zu 50.000 € in Anspruch genommen werden. Den aktuellen Zinssatz für einen Kredit über zehn Jahre entnehmen Sie bitte der Internetseite der KfW.
Auch für die Installation zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien können günstige Kredite über das Programm „erneuerbare Energien – Standard 270“ in Anspruch genommen werden.
Die Förderung im Überblick
Förderung bei | Förderung durch |
Tausch der Heizung oder Erweiterung um erneuerbare Energien | BAFA: 20 – 55 % Zuschuss (BEG EM) * Finanzamt: 20 % über 3 Jahre ** |
Heizungsoptimierung | BAFA: 20 – 25 % Zuschuss (BEG EM) * Finanzamt: 20 % über 3 Jahre ** |
Dämmung der Gebäudehülle | BAFA: 20 – 25 % Zuschuss (BEG EM) * Finanzamt: 20 % über 3 Jahre ** |
Lüftungsanlagenerneuerung / -installation | BAFA: 20 – 25 % Zuschuss (BEG EM) * Finanzamt: 20 % über 3 Jahre ** |
Wärmeschutz für Sommermonate | BAFA: 20 – 25 % Zuschuss (BEG EM) * Finanzamt: 20 % über 3 Jahre ** |
Einrichtung / Ausbau Smart Home | BAFA: 20 – 25 % Zuschuss (BEG EM) * Finanzamt: 20 % über 3 Jahre ** |
Sanierung zum Effizienzhaus | Finanzamt: 20 % über 3 Jahre ** |
Planung und Baubegleitung durch Experten | BAFA: 50% Zuschuss (BEG EM) * Finanzamt: 50 % im Jahr der Fertigstellung ** |
Beratung durch Energieberater | BAFA: 80 % Zuschuss (BEG EM) * |
Anlagen für die Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie | KfW: Zinsgünstiger Kredit, Erneuerbare Energien – Standard 270 |
Einbruchschutz | KfW: Zinsgünstiger Kredit, Erneuerbare Energien – Standard 159 |
Barrierefreiheit | KfW: Zinsgünstiger Kredit, Erneuerbare Energien – Standard 159 |
BEG EM = Bundesförderung für effiziente Gebäude
* = Inklusive Bonus für individuellen Sanierungsfahrplan (ISFP)
** = Steuerbonus nach § 35c EStG