20. Februar 2024 von Hartmut Fischer
Teilen

Förderung kann beantragt werden

Förderung kann beantragt werden

© Panwasin seemala / shutterstock

20. Februar 2024 / Hartmut Fischer

Seit 20.02.2024 stehen wieder Fördermittel für zinsgünstige Kredite für klimafreundliche Neubauten und altersgerechte Umbauten. Rund 760 Millionen Euro stehen im Fördertopf zur Verfügung. Die Gelder dienen zur Förderung von klimafreundlichen Neubauten, genossenschaftlichem Wohnen und altergerechte Umbauten. Es ist damit zu rechnen, dass die Mittel zügig abgerufen werden und der Topf wohl nicht für das ganze Jahr 2024 zur Verfügung stehen wird. Private Bauherrinnen und Bauherren sowie Mieterinnen und Mieter können vor Beginn der Vorhaben die Förderung im KfW-Zuschussportal online stellen.

Klimafreundliche Neubauten (KFN)

Für KFN stehen in 2024 insgesamt 762 Millionen Euro in Form von zinsverbilligten Krediten zur Verfügung. Zur Förderung können bis zu 100.000 Euro (klimafreundliches Wohngebäude) bzw. bis zu 150.000 Euro (klimafreundliches Wohngebäude mit „Qualitätssiegel Nachhaltiger Wohnungsbau“ (QNG) beantragt werden..

Eikne Förderung ist möglich für Neubauten oder den Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Gebäude, die spezifische Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 / Effizienzgebäudes 40 für Neubauten vorweisen.

Eine größere Unterstützung gibt es für Gebäude, die zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreichen.

Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Kredite zur Errichtung von klimafreundlichen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen können Anträge über ihre Förderbanken stellen.

Anträge können bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden. Für den klimafreundlichen Neubau von Wohngebäuden steht die Förderung in den  Programmen 297 und 298 zur Verfügung

Genossenschaftliches Wohnen

Zur Förderung des Genossenschaftlichen Wohnens stehen in 2024 insgesamt 15 Millionen Euro zur Verfügung, die mittels zinsverbilligter Kredite verausgabt werden. Zusätzlich wird ein großer Teil der Darlehensschuld erlassen (7,5 % Tilgungszuschuss). Der Höchstsatz liegt je Kreditförderung bei 100.000 Euro.

Die Förderung erfolgt sowohl bei Neugründung als auch bei der Beteiligung an einer bestehenden Wohnungsgenossenschaft.  Voraussetzung für die Förderung ist, dass die erworbenen Genossenschaftsanteile für die Selbstnutzung der Genossenschaftswohnung verwendet werden. Antragsberechtigt sind Privatpersonen. Weitere Informationen findet man auf der Internetseite der KfW-Bank (Förderprogramm 134).

Altersgerecht Umbauen (AU)

Zur Förderung für altersgerechte Umbauen stehen in 2024 insgesamt 150 Millionen Euro zur Verfügung. Mit Investitionszuschüssen werden bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert werden, gefördert.

Zu den typischen Modernisierungsmaßnahmen zählen der Einbau einer bodengleichen Dusche, das Entfernen von Türschwellen oder der Einbau von Aufzügen. Für einzelne Maßnahmen vergibt die KfW Zuschüsse in Höhe von 10 % der förderfähigen Kosten (max. 2.500 Euro). Wer sein Haus zum Standard „Altersgerechtes Haus“ umbaut, erhält eine Förderung von 12,5 % der förderfähigen Kosten (max. 6.250 Euro) von der KfW erstattet.


 

immo:News abonnieren
Nutzen Sie unseren Informations-Service und erhalten Sie kostenlose Produktinformationen aus erster Hand, exklusive Aktionsangebote, Tipps, Tricks und aktuelle Urteile rund um das Thema Vermietung.