Fristlose Kündigung wegen Randale im Treppenhaus
Fristlose Kündigung wegen Randale im Treppenhaus
Wer im Treppenhaus Mitmieter wiederholt angetrunken beleidigt und randaliert, muss mit der fristlosen Kündigung rechnen. Das Amtsgericht München bestätigte eine solche Kündigung gegen einen Mieter, der im Treppenhaus sexistische und rassistische Parolen brüllte und andere Mieter beleidigte beziehungsweise an deren Wohnungstüren schlug (Urteil vom 31.07.2019 – Aktenzeichen 417 C 4799/19).
In dem Verfahren ging es um einen 70jährigen Mieter, dem wegen massiver Störung des Hausfriedens fristlos gekündigt wurde. Der Vermieter begründete seinen Schritt damit, dass der Mann mehrmals alkoholisiert im Treppenhaus herumgeschrien und gegen fremde Wohnungstüren geschlagen habe. Dabei habe er die Mitbewohnter als „Huren“ oder „Polacken“ bezeichnet. Außerdem habe er andere Mieter des Hauses beschimpft und bedroht, wobei allerdings nicht alles, was der Mann vor sich gab, zu verstehen war. Auf jeden Fall musste zweimal die Polizei gerufen werden, die den Mieter dann auch mitnahm. Vor diesem Hintergrund hielt der Vermieter eine fristlose Kündigung für gerechtfertigt.
Mieter: Ich habe nichts gemacht!
Der gekündigte Mieter bestritt die Vorwürfe und behauptete, er habe sich immer ruhig verhalten. Er unterstellte, dass sich die anderen Mieter die ihm gemachten Vorwürfe nur eingebildet hätten. Außerdem verwies er darauf, dass er immer pünktlich seine Miete bezahlt habe.
Die Beweisaufnahme bestätigte jedoch die Angaben des Vermieters. So berichtete eine ältere Nachbarin, dass der Mann unter anderem im Treppenhaus „die Polacken müssen raus“ und „man muss alle erschießen“ gebrüllt habe. Obwohl zwei Frauen versucht hätten, ihn zu beruhigen, hätte man die Polizei rufen müssen. Die Frau berichtete, dass sie sich wegen des Mannes nicht aus dem Haus traue. Eine andere Zeugin berichtete von ähnlichen Ausschreitungen und zeigte Verständnis für die Angst der älteren Mieterin.
Gericht: Fristlose Kündigung gerechtfertigt
Ein zunächst vom Amtsgericht vorgeschlagener Räumungsvergleich wurde von dem augenscheinlich alkoholisiert vor Gericht erschienen Mieter abgelehnt. Daraufhin erklärte das Gericht die fristlose Kündigung für gerechtfertigt. Unter Abwägung der beiderseitigen Interessen könne es dem Vermieter nicht zugemutet werden, dass das Mietverhältnis fortgesetzt werde. Es sei eindeutig, dass der Mieter den Hausfrieden massiv gestört und zeige keinerlei Unrechtsbewusstsein. Selbst wenn man dem Störer zugutehalte, dass er bei den Ausschreitungen unter Alkohol stand und auch die lange Mietzeit berücksic
htige, könne dem Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden. Das Mietverhältnis sei somit mit der fristlosen Kündigung beendet.
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