Gaspreisbremse – richtig berechnet
Gaspreisbremse – richtig berechnet
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Es wird viel von der Gaspreisbremse gesprochen – doch wie die Berechnung letztlich erfolgt, ist meist unklar. Wir haben versucht, anhand des Gesetzesentwurfs zur Gas- und Strompreisbremse und den Ausführungen des Bundeswirtschaftsministeriums vom 25.11.2022 die mit der Berechnung der Gaspreisbremse verbundenen Fragen zu klären.
Basis der Berechnung
80 % des Verbrauchs, der für den Monat September 2022 prognostiziert wurde, wird staatlich subventioniert. Dieser Preis wird mit 0,12 € festgeschrieben. Wird mehr Gas verbraucht, wird dieser Anteil zum aktuellen Preis des Anbieters abgerechnet. Verbraucht der Endkunde weniger als 80 % des im September 2022 prognostizierten Verbrauchs, wird die eingesparte Differenz in Höhe des aktuellen hohen Anbieter-Preises erstattet.
Der gedeckelte Preis von 0,12 € gilt brutto. Das heißt, er enthält alle Kosten, Steuern, Umlagen und Abgaben. In unseren Rechenbeispielen gehen wir immer von Bruttopreisen aus.
Die zugrundeliegenden berechnungswerte
In unserem Beispiel gehen wir von einer vierköpfigen Familie aus. Hier geht man von einem durchschnittlichen Verbrauch von 8.000 bis 18.000 kWh aus. Wir legen hier 15.000 kWh zugrunde.
Legen wir für 2021 einen Gaspreis von 8 Cent zugrunde, bedeutet dies Kosten von 1.200,00 € im Jahr oder 100,00 € im Monat. Der aktuelle Gaspreis beträgt im Durchschnitt 18,9 Cent (Stand 26.11.2022). Da die Preise sehr unterschiedlich sind und beispielsweise auch davon abhängig sind, wie lange man Kunde bei seinem Versorger ist, legen wir einen aktuellen Preis von 20 Cent zugrunde.
Berechnung bei gleichbleibendem Verbrauch
Verbraucht unsere Familie gleichbleibend viel Gas, hätte sie 2021 1.200 € für ihren Gasverbrauch zahlen müssen. Ohne Gaspreisbremse wären es aktuell bei 20 Cent pro kWh 3.000 €. Die monatliche Belastung steigt damit von 100 € auf 250 €.
Nach Einführung der Gaspreisbremse werden 80 % des prognostizierten Verbrauchs mit dem Festpreis von 12 Cent abgerechnet:
80 % von 15.000 = 12.000 kWh
12.000 × 0,12 = 1.440,00 €
Die restlichen 20 % (= 2.400 kWh) müssen zum aktuellen Preis von 22 Cent abgerechnet werden:
3.000 × 0,22 =660,00 €
Die Gesamtbelastung beträgt also bei einem gegenüber dem Vorjahr gleichgebliebenen Gasverbrauch
1.440 + 660 = 2.100,00 €
Die monatliche Belastung steigt damit von 100,00 € auf 175,00 €. Ohne Gaspreisbremse würde die Belastung 250,00 € monatlich betragen.
Die sparsame Familie
Die Gaspreisbremse sieht vor, dass besonders sparsame Verbraucher finanziell belohnt werden. Allerdings muss man dann sehr sparsam sein. In unserer Beispielrechnung gehen wir davon aus, dass die Familie nur noch 11.250 kWh im Jahr verbraucht. Das wären 75 % des Vorjahresverbrauchs. Der Verbraucher erhält nun die Differenz von 5 % erstattet – und zwar zum aktuellen Preis (also nicht zum niedrigeren, gedeckelten Preis). Die Berechnung sieht dann so aus:
Preisdeckel | 80 % | Von 15.000 kWh = 12.000 kWh | á 0,12 € | |
Verbrauch | 75 % | Von 15.000 kWh = 11.250 kWh | á 0,12 € | 1.350,00 € |
Gutschrift | 5 % | Differenz zu 80 % = 750 Kwh | á 0,22 € | -165,00 € |
Belastung | jährlich | 1.515,00 € | ||
monatlich | 126,25 € |