13. April 2017 von Hartmut Fischer
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Gekündigt wegen unpünktlicher Mietzahlung

Gekündigt wegen unpünktlicher Mietzahlung

13. April 2017 / Hartmut Fischer

Zahlt ein Mieter wiederholt die Miete zu spät, kann dies ein Grund zur ordentlichen Kündigung sein. Dies gilt auch dann, wenn die Zahlungen. Dies geht aus einem Beschluss des Landgericht Nürnberg-Fürth vom 17.03.2017 hervor (Aktenzeichen 7 S 6617/16)..

In dem vom Gericht zu entscheidenden Streitfall ging es um einen Mieter, der bereits 2013 Probleme mit der Zahlung seiner Miete hatte. Er zahlte zu spät und es entstanden auch Mietrückstände, die aber durch Ratenzahlung ausgeglichen wurden. Im Rahmen der Vereinbarung hierzu hatte sich der Mieter außerdem verpflichtet, seine Miete zukünftig pünktlich zu bezahlen.

Doch Ende 2015 und Anfang 2016 kam es wieder zu fünf verspäteten Mietzahlungen. In vier Fällen kam die Miete allerdings nur wenige Tage zu spät. Der Vermieter hatte den säumigen Zahler mehrmals deswegen schriftlich ermahnt. Er kündigte deshalb dem Mieter ordentlich. Da der Mieter nicht ausziehen wollte, klagte er und bekam vom zuständigen Amtsgericht Recht. Das Gericht wertete die verspäteten Zahlungen als Vertragsverstöße. Dabei berücksichtigte es auch, dass der Mieter mehrmals auf eine pünktliche Zahlung hingewiesen wurde.

Die vom Mieter eingelegte Berufung wurde vom Landgericht Nürnberg-Fürth zurückgewiesen. Bei den verspäteten Zahlungen handele es sich um erhebliche Pflichtverletzungen des Mieters. Dies rechtfertige eine ordentliche Kündigung. Aus dem Verhalten des Mieters lasse sich schließen, dass dieser nicht bereit sei, sein Verhalten zu ändern.

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