Grenzstreitigkeiten
Grenzstreitigkeiten
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Grundstücksgrenzen führen immer wieder zu Streitereien zwischen den jeweiligen Grundstückseigentümern. Grundsätzlich verlangt das BGB, dass die Eigentümer gegenseitig Rücksicht nehmen müssen und keiner die Rechte des anderen beeinträchtigen darf. Die Länder und Kommunen haben detailliertere Bestimmungen erlassen. Hinzu kommen eine ganze Reihe von Gerichtsentscheidungen zu diesem Thema. Was ist hier im Einzelnen zu beachten?
Geruch und Lärm sind zu vermeiden
„Musik wird als störend oft empfunden, wenn sie mit Geräusch verbunden“ reimte schon Wilhelm Busch. Eine Feier im Garten, die sich vielleicht sogar bis spät in die Nacht hinzieht, stellt schon eine Störung dar, die der Nachbar unzumutbar findet. Wird dabei auch noch gegrillt, kommen Gerüche hinzu, die der Nachbar unangenehm empfindet. Geruchs- und Lärmbelästigung ist eine der häufigsten Ursachen für Nachbarschaftsstreit.
Darum sollten auch Freiflächen für Feiern der Mieter möglich weit entfernt von der Grundstücksgrenze angelegt werden. Das gilt besonders dann, wenn die Schlafräume des Nachbarn in Grundstücksnähe sind.
Bis hierhin und nicht weiter
Die Grundstücksgrenze ist eindeutig. Sie mit Bauten zu überschreiten, ist normalerweise nicht zulässig. Das gilt auch, wenn die Grenze nur minimal überschritten wird. Baut man beispielsweise einen Geräteschuppen, der nur einige Zentimeter auf dem Nachbargrundstück steht, kann der Nachbar im Extremfall den Abriss verlangen. Vor Gericht hat er dann gute Karten.
Errichtet ein Grundstückseigentümer eine Hecke oder einen Zaun, muss diese Begrenzung auf dem eigenen Grundstück stehen. Selbst genau auf der Grenze darf keine Einfriedung errichtet werden. Anders sieht es aus, wenn sich die Eigentümer einig sind und gemeinsam einen Zaun ziehen oder eine Hecke pflanzen. Dann gehört diese Begrenzung allerdings beiden Parteien, mit allen Rechten und Pflichten. Für das Schneiden der Hecke oder das Streichen des Zaunes wären dann beide Seiten verantwortlich.
Bäumen und Sträuchern kann man nicht vorschreiben, wie sie zu wachsen haben. Der Nachbar muss aber nicht dulden, dass die Gewächse mit ihren Ästen und Wurzeln auf sein Grundstück wuchern. Sollten jedoch Äste auf ein Grundstück tragen, sollte man vorsichtig sein und keine „Selbstjustiz mit der Säge“ üben. In vielen Bundesländern und Kommunen gibt es Baumschutz Verordnungen. Wenn der gestutzte Baum unter den Schutz dieser Verordnungen fällt, wird die rigorose Beschneidung als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Jeder bleibt auf seiner Seite
Grundsätzlich gilt, dass man nichts auf dem Nachbargrundstück verloren hat. Allerdings gibt es Situationen, in denen es unumgänglich ist, den Grund und Boden des Nachbarn zu betreten. Hierüber muss aber der Nachbar vorher informiert werden. Wie lange im Voraus informiert wird und ob dies mündlich oder schriftlich erfolgt, hängt von Nachbarschaftsverhältnis ab. Kommt man gut miteinander aus, reicht fast immer eine kurze, mündliche Information über den Gartenzaun. Liegt man mit seinem Nachbarn im Streit, sollte man immer 2–3 Wochen über den „Besuch“ informieren.
Erst informieren, dann handeln
wenn Fragen zu Nachbarschafts-Angelegenheiten bestehen, sollte man sich zunächst auf dem Rathaus über eventuelle Bestimmungen informieren. Hier kann man ihnen auch Auskunft zu den Vorschriften geben, die auf Landesebene erlassen wurden.
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