26. August 2016 von Hartmut Fischer
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Grundstückseigentümer ist für Müll verantwortlich

Grundstückseigentümer ist für Müll verantwortlich

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26. August 2016 / Hartmut Fischer

Wenn Müll auf einem Grundstück gelagert wird, ist in letzter Konsequenz der Grundstückseigentümer für die Entsorgung verantwortlich. Dies ergibt sich aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 24.08.2016 (Aktenzeichen 7 L 1222/16)-

In dem Verfahren ging es um eine Verfügung der Stadt Münster. Hierin wurde ein Grundstückseigentümer aufgefordert, den auf seinem Grundstück befindlichen Abfall zu entsorgen. Gleichzeitig wurde ihm untersagt, auf dem Grundstück Müll zu lagern. Aus verwaltungsrechtlichen Gründen wurde diese Verfügung zwar wieder aufgehoben, aber durch eine neue ersetzt, die letztlich den gleichen Inhalt hatte. Hier wurde aber auch darauf hingewiesen, dass bei Nichtbefolgung der Verfügung der Müll auf Kosten des Grundstückseigentümers entsorgt würde.

Im Rahmen eines vorläufigen Rechtsschutzverfahrens wurde die zweite Verfügung vom Gericht als recht mäßig eingestuft. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die auf dem Grundstück befindlichen Gegenstände keinem Zweck mehr dienen würden. Außerdem gehe von dem Abfall eine Gefährdung des Allgemeinwohls aus, da durch organischen Müll auch Schädlinge angelockt würden. Außerdem könne man nicht ausschließen, das giftige Gase austreten würden. Diese Gefahren seien nur durch die Entsorgung der Abfälle zu beseitigen. Die in der Verfügung verlange sofortige Beseitigung des Mülls sei deshalb im öffentlichen Interesse und damit rechtens.

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