Habeck legt neue Verordnung vor
Habeck legt neue Verordnung vor
© Urban ZIntel / BMWK
In der kalten Jahreszeit wird es aller Voraussicht nach mit der Gasversorgung aus bekannten Gründen sehr eng. Vor diesem Hintergrund unternimmt die Bundesregierung weitere Anstrengungen, um den Verbrauch auch bei Mietwohnungen zu senken. Unter anderem hat Wirtschaftsminister Robert Habeck dem Kabinett zwei Verordnungen vorgelegt, in denen auch geregelt ist, dass die Mindesttemperatur-Klauseln in Mietverträgen außer Kraft gesetzt werden sollen. Für die Verordnung ist lediglich die Zustimmung des Kabinetts notwendig. Eine Verabschiedung durch Bundestag und -rat ist nicht erforderlich.
MASSNAHMEN SOLLEN ENERGIE EINSPARE
Die Verordnung enthält grundsätzliche Weisungen zur Energie-Einsparung im öffentlichen Bereich. Ebenso greift man aber auch in den privaten Bereich beziehungsweise das Mietrecht ein. In der Begründung der Maßnahmen führt das Bundeswirtschaftsministerium aus, dass man bei einer Absenkung der Raumtemperaturen in Wohnungen und an Arbeitsplätzen um 2 Grad rund drei Prozent weniger Gas verbraucht.
MINDESTTEMPERATURKLAUSELN UND SWIMMINGPOOLS
Um dieses Ziel zu erreichen, ist geplant, Mindesttemperaturklauseln in Mietverträgen ab September 2022 bis Ende Februar 2023 außer Kraft zu setzen. Außerdem soll das Beheizen privater Swimmingpools mit Gas oder Strom untersagt werden. Ausgenommen sind hier Pools
- die gewerblich genutzt werden (z. B. in Hotels),
- wenn sie therapeutischen Anwendungen dienen oder
- die Beheizung notwendig ist, um Schäden von der Anlage abzuwenden.
Beide Regelungen werden automatisch außer Kraft gesetzt, so dass ab März 2023 der selbe Zustand gilt, wie vor September 2022.
INFORMATIONSPFLICHTEN DER VERMIETER
Überdies müssen Gasversorger und Besitzer größerer Wohngebäude ihre Kunden/Mieter über den zu erwartenden Energieverbrauch und die dadurch entstehenden Kosten informieren. Gleichzeitig sollen Sie Tipps zu Energie-Einsparung geben. Die Informationspflicht eines Vermieters ist allerdings bereits in der Novellierung der Heizkostenverordnung festgelegt.
OPTIMIERUNG DER HEIZUNGSANLAGEN
Außerdem sollen ab 01.10.2022 weitere Maßnahmen zur Optimierung der Heizungsanlagen ergriffen werden. So soll eine jährliche Prüfung der Gasheizungen zur Pflicht werden. Dabei sollen unter anderem niedrigere Vorlauftemperaturen und die Nacht-Absenkungen kontrolliert und eingestellt werden.
Bei größeren Gebäuden, die eine Gaszentralheizung betreiben, soll auch der sogenannte „hydraulische Abgleich“ verpflichtend werden.
Info: Was ist ein „hydraulischer Abgleich“?
Beim hydraulischen Abgleich wird der Durchfluss des Wassers im Heizsystem optimiert. Wasser sucht immer den Weg des geringsten Widerstands. Dies kann dazu führen, dass vom Heizkessel weiter entfernt liegende Räume zu wenig Heizwasser erhalten, während die nahen Räume mit zu viel Wasserdruck versorgt werden, wodurch das Thermostatventil nicht mehr sauber arbeitet. Eine Erhöhung der Wassertemperatur oder des Pumpendrucks sind aber nicht energiesparend.
Die geplante Verordnung sieht außerdem vor, dass „energiefressende“ ineffiziente, ungesteuerte Heizungspumpen bei Erdgasheizungen ausgetauscht werden müssen.