Haftpflichtversicherung bei Baumfällarbeiten
Haftpflichtversicherung bei Baumfällarbeiten
Werden bei Baumfällarbeiten irrtümlich Bäume auf einem fremden Grundstück gefällt, muss die Haftpflichtversicherung des Baumfällers für die Schäden aufkommen. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg.
In dem Verfahren ging es um Bäume, die entlang einer Landstraße gefällt wurden. Ein Grundstücksinhaber war irrtümlich davon ausgegangen, dass die Bäume zu dem von ihm verpachteten Grundstück gehörten. Die Fällarbeiten wurden von ihm auf Wunsch des Grundstückspächters durchgeführt. Ein Teil der Bäume waren jedoch Landeseigentum. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr machte deshalb Schadensersatzansprüche gegen den Grundstückseigentümer geltend. Dieser verlangte von seiner Haftpflichtversicherung, dass sie die Kosten übernehme, was aber die Versicherung verweigerte.
Das OLG stellte jeoch fest, dass die Versicherung zahlen müsse. Das irrtümliche Fällen der auf fremden Grund stehenden Bäume stelle ein Risiko des täglichen Lebens dar Die Leistungspflicht sei auch nicht auszusachließen, da man nicht davon ausgehen könne, dass vorsätzlich die falschen Bäume gefällt wurden.
Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 14.05.2014 – Aktenzeichen 5 U 25/14
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