17. Juli 2021 von Hartmut Fischer
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Haus unter Wasser – wer zahlt?

Haus unter Wasser – wer zahlt?

© Marc Bruxelle / shutterstock

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17. Juli 2021 / Hartmut Fischer

Die Unwetter der letzten Tage haben Menschenleben gekostet und viele Existenzen ruiniert. Die Wunden, die die Opfer bei ihren Angehörigen hinterlassen, können nicht geschlossen werden. Für viele stellt sich jetzt aber die Frage, wie man neu anfangen soll, wenn Hab und Gut zerstört sind. Ist man für die Schäden versichert? In diesem Beitrag wollen wir versuchen, grundsätzliche Fragen zu klären.

Naturgewalten nur über Elementarschadenversicherung abgedeckt

Für die meisten Schäden, die durch die Naturereignisse entstehen kommt die Wohngebäude- oder die Hausratversicherung nicht auf. Unter Umständen sind Sturmschäden ab Windstärke Acht, Hagel- oder Blitzeinschlag-Schäden in diesem Versicherungen enthalten. Schäden, die durch Starkregen, Überschwemmungen, Rückstau oder Hochwasser entstehen, müssen über eine sogenannte Elementarschadenversicherung zusätzlich abgedeckt werden.

Innerhalb dieser Elementarschadenversicherung werden normalerweise Schäden abgedeckt, die aufgrund folgender Ereignisse entstehen:

  • Überschwemmung
  • Rückstau
  • Erdbeben
  • Erdfall
  • Erdrutsch
  • Schneedruck
  • Lawinen
  • Vulkanausbrüche

Wer eine solche Versicherung abschließen will, sollte allerdings sehr genau prüfen, wie die Versicherer die einzelnen Ereignisse definieren.

Forderungen der Versicherer

Wer eine Versicherung gegen Naturgewalten abschließt, muss damit rechnen, dass der Versicherer erwartet, dass der Versicherte auch Vorkehrungen trifft, um die Schäden so gering wie möglich zu halten. So wird häufig gefordert das bei Gebäuden Rückstauklappen eingebaut werden, wenn in der Versicherung auch der Schutz bei Rückstau enthalten ist.

Außerdem muss man bei Vertragsabschluss auf die Eigenbeteiligung achten, die die meisten Versicherer verlangen. Diese kann 2.500 Euro und mehr betragen.

Hilfen der öffentlichen Hand

Kommunen, Länder und auch der Bund helfen bei größeren Katastrophen, um die erste Not zu lindern. Kommt es zu einem Notfall, kann man sich direkt an die Kommune wenden, die dann weiterhelfen kann. Je nach Umfang der Katastrophe werden auch Sonderabteilungen in den Rathäusern installiert, deren Kommunikationsdaten über die Medien veröffentlicht werden.

Meist handelt es sich aber um Soforthilfen – für Gebäude- oder Hausratschäden wird nur in Ausnahmefällen Hilfe gewährt. Hier argumentiert die öffentliche Hand, dass man sich ja hiergegen versichern konnte und die Öffentlichkeit nicht als „kostenlose Ersatzversicherung“ auftreten dürfe.

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