Hausnummern können wechseln
Hausnummern können wechseln
Die Hausnummer einer Immobilie wird von der Gemeindeverwaltung vergeben. Ihnen steht auch das Recht zu, die Nummerierung – beispielsweise bei der Einbeziehung von Neubauten – zu ändern und die einzelnen Nummern neu zu vergeben. Einen Rechtsanspruch auf eine bereits vergebene Nummer hat der Hauseigentümer nicht. Dies hat zumindest für den Freistaat Bayern der Münchener Verwaltungsgerichtshof entschieden (Az. 8 ZB 11.1676). Die Entscheidung – dürfte analog auch für andere Bundesländer dienen.
In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Verfahren beschwerte sich ein Grundstückseigentümer, dass Ihre Neubauten innerhalb einer Wohnanlage mit Gewebeeinheiten und Tiefgarage neue Hausnummern erhalten sollten. Sie forderte die Beibehaltung der bisher in der Anschrift der Gebäude auf ihrem Grundstück üblichen Nummerierung.
Foto: (c) Paul-Georg Meister / www.pixelio.de