Heißes Wasser in Sekunden
Heißes Wasser in Sekunden
Ein Mieter kann verlangen, dass das Warmwasser innerhalb von 15 Sekunden eine Temperatur von mindestens 40 °C erreicht. Nach 30 Sekunden muss eine Temperatur von mindestens 65 °C erreicht sein. Wird eine Temperatur von 55 °C erst nach 65 Sekunden erreicht, kann der Mieter die Miete um bis zu 5 % kürzen. Dies entschied das Amtsgericht Berlin-Mitte am 25.04.208 (Aktenzeichen 7 C 82/17).
In dem Verfahren ging es um eine 2016 bezogene Neubauwohnung. Der Mieter fand, dass die Versorgung mit Warmwasser unzureichend sei. Ein hinzugezogener Sachverständiger ermittelte eine Wassertemperatur von 32,5 °C erst nach 30 Sekunden. Es dauerte bei seinen Messungen 65 Sekunden, bis das Wasser eine Temperatur von 55,5 °C erreichte. Es gelang nicht, diesen Mangel zu beseitigen. Der Mieter klagte deshalb auf Mängelbeseitigung und das Recht, die Miete um 5 % zu kürzen.
Das Amtsgericht gab dem Mieter recht. Das Gericht bezog sich auf § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB („Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.“). Bezüglich der Versorgung mit warmem Wasser verwies das Gericht auf die DIN 1988-200. Danach muss spätestens nach 30 Sekunden eine Wassertemperatur von mindestens 55 °C erreicht werden. Die Temperatur von 40 °C müsse nach Meinung des Gerichts nach maximal 15 Sekunden erreicht sein.
Da diese Werte im vorliegenden Fall nicht erreicht wurden, hielt das Gericht einen Mietminderungsanspruch von 5 % für gerechtfertigt.