29. August 2022 von Hartmut Fischer
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Hilfe – die Wespen kommen

Hilfe – die Wespen kommen

© OlgaPS / Shutterstoc k

29. August 2022 / Hartmut Fischer

In diesem Jahr hatte man besonders unter der Wespenplage zu leiden. Entsprechend viele Wespennester werden an und in den Häusern festgestellt. Hier stellt sich die Frage, wie man diese Nester entfernt und wer diese Kosten tragen muss.

Wespen sind geschützt!

Grundsätzlich dürfen Wespennester nicht von  Laien entfernt werden. Selbst wenn man den Eindruck gewinnt, das Nest würde nicht mehr genutzt, können sich immer noch Tiere dort aufhalten. Doch nicht nur die Gefahr, gestochen zu werden, spielt hier eine Rolle.

Es ist sogar verboten, ein Wespennest „einfach so“ zu entfernen. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet grundsätzlich die Zerstörung von Nestern, die Belästigung oder Tötung von Tieren. Unter diesem allgemeinen Schutz stehen auch die Wespen. Teilweise stehen die Tiere sogar unter besonders strengen Schutz – so unter anderem die Hornisse.

Wenn Sie ein Wespennest beseitigen oder umsiedeln wollen, müssen Sie dies bei der jeweils zuständigen Naturschutzbehörde (evtl. auch Landratsamt oder Kommunalverwaltung) beantragen. Professionelle Wespen-Bekämpfer übernehmen normalerweise auch die notwendige Beantragung für Sie.

Wann sollte ein Wespennest entfernt werden?

Die beste Zeit, ein Wespennest zu entfernen (oder besser entfernen zu lassen), ist der Hebst,. Dann sind die Nester unbewohnt, weil die Völker verstorben sind und die Königin umsiedelte. Ein guter Zeitpunkt wäre auch April/Mai, wenn die Nester noch im Bau sind.

Wo findet man Fachleute?

Experten für die Entfernung (oder auch Umsiedlung) von Wespennestern sind Schädlingsbekämpfer oder Kammerjäger. Je nachdem kann man auch im äußersten Notfall die Feuerwehr benachrichtigen. Seriöse Experten sind den Kommunen, den Umweltämtern oder den Berufsverbänden der Schädlingsbekämpfer bekannt. Vorsicht bei der Suche im Internet: Immer das Impressum auf Vollständigkeit prüfen und einen Festpreis vereinbaren oder statt Sofortkasse zunächst eine Anzahlung vereinbaren.

Kosten gehen zulasten des Vermieters

Die Kosten für die Entfernung eines Wespennests gehen zulasten des Vermieters. Sie können nicht als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden. Der Mieter darf aber nur im Ausnahmefall selbst aktiv werden. Normalerweise hat er den Vermieter zu informieren, der dann handeln muss. Wird der Vermieter nicht aktiv, kann der Mieter allerdings zu Selbsthilfe greifen.

 

 

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