24. Mai 2024 von Hartmut Fischer
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Hochwasser: Wer ist wofür zuständig?

Hochwasser: Wer ist wofür zuständig?

© Yulia Gapeenko / Vecteezy

24. Mai 2024 / Hartmut Fischer

Aktuell ist in Deutschland in vielen Gebieten wieder Hochwasser. Darum stellen sich auch Nichtbetroffene inzwischen die Frage, wofür man als Vermieter oder Mieter im  Fall eines Hochwassers verantwortlich ist.

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Es muss nicht gleich Hochwasser sein. Auch der immer häufiger vorkommende Starkregen kann schnell zu horrenden Schäden führen. Oft können einfache Maßnahmen zumindest einen Teil der Schäden vermeiden.

Für Treppen, die in einem Schacht von außen in den Keller führen, sollten Abdeckplatten vorhanden sein, die in der Nähe des Zugangs gelagert werden. Im Notfall kann damit ein Zufluss auch bie Hochwasser zumindest eingedämmt werden. Solche Platten sollten auch für Lichtschächte bereitliegen. Verantwortlich für solche Maßnahmen ist der Hauseigentümer.

Der Mieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, Maßnahmen zur Vermeidung von Hochwasser zu ergreifen. Da er aber für Mobiliar, Hausrat usw. selbst verantwortlich ist, sollte die Unterstützung des Vermieters auch in seinem Sinne sein.

Stellen Sie In den Kellerräumen insbesondere Elektrogeräte wie Waschmaschinen oder Wäschetrockner auf Poteste. Dann sind die Geräte bei Hochwasser zumindest teilweise vor Schlamm oder Schmutzwasser geschützt. In der Mietwohnung lagern Sie wichtige Akten und Papiere in möglichst wetterfesten Kästen. Außerdem sollten sie höher abgestellt werden – beispielsweise auf einem Schrank.

Wer haftet wofür?

Wenn es nach dem Hochwasser um die Regulierung von Schäden geht, kommt es auf den Einzelfall an, wer hierfür geradestehen muss. Handelt es sich um Hausschäden, ist der Vermieter verpflichtet, diese schnellstmöglich zu beseitigen. So muss er auch dafür sorgen, dass eingedrungenes Wasser und ein gedrungener Schlamm möglichst rasch nach dem Hochwasser beseitigt werden und das Mauerwerk zeitnah getrocknet wird.

Kommt der Vermieter seinen Verpflichtungen nicht möglichst rasch nach, kann daraus unter Umständen ein Mietminderungsrecht des Mieters erwachsen. Dringt allerdings bei Hochwasser (mehr) Wasser durch offene Fenster in die Wohnung, ist der Vermieter als Verursacher des Schadens zu dessen Beseitigung verpflichtet.

Für seine Wohnungseinrichtung und den Hausrat ist der Mieter auch bei Hochwasseer selbst verantwortlich. Eine Ausnahme stellen Einrichtungen der Wohnung dar, die mitgemietet wurden. Dies ist insbesondere bei Einbauküchen häufig der Fall. Als Faustregel kann man deshalb festhalten: für alles, was der Mieter gemietet hat, ist der Vermieter verantwortlich.

Sonderkündigungsrecht bei unbewohnbarer Wohnung

Wird ein Haus durch Hochwasser (oder auch andere Schäden) unbewohnbar, haben Mieter ein Sonderkündigungsrecht. In dieser Situation kann der Mieter aber wedeer Schadenersatz noch eine Ersatzwohnung vom Vermieter verlangen.


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