Illegale Verlosung
Illegale Verlosung
Immer wieder werden Häuser im Internet „verlost“. Die Teilnehmer erwerben das Recht auf ein Los und wenn genügend Interessenten gefunden wurden, soll die Immobilie unter den Teilnehmern verlost werden. Dass dieses Verfahren „illegales Glückspiel“ darstellt, wurde jetzt wieder vom Oberverwaltungsgericht Brandenburg bestätigt.
Nach dem Glücksspielstaatsvertrag sind öffentliche Glücksspiele im Internet untersagt. Dabei spiele es keine Rolle, in welcher Weise das Internet für die Verlosung genutzt würde. Auch wenn – wie in diesem Fall – die Akquise über das Internet stattfinde und danach die Abwicklung über E-Mail oder Brief erfolge, sei der Tatbestand der Verlosung per Internet erfüllt. Neben dieser Würdigung wies das Gericht darauf hin, dass schon zur Vermeidung von Wiederholungen ein Untersagen der Verlosung rechtens sei.
Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 08.02.2012 – Aktenzeichen: OVG 1 S 20.11