31. März 2011 von Hartmut Fischer
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Jetzt über Dachausbau nachdenken

Jetzt über Dachausbau nachdenken

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31. März 2011 / Hartmut Fischer

Nach § 10 Abs. 3 und 4 müssen begehbare oberste Geschossdecken bis Ende diesen Jahres gedämmt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, stattdessen die Dachschrägen zu dämmen. Die Dämmung der Schrägen macht aber nach Expertenmeinung nur Sinn, wenn geplant ist, das Dachgeschoss auszubauen. Darum sollte man den geplanten Ausbau – wenn möglich – noch in diesem Jahr durchführen. Dann können gleichzeitig die Dämmarbeiten durchgeführt und so Kosten gespart werden.

Nach der Dämmung darf der Wärmedurchgangskoeffizient der Geschossdecke 0,24 Watt/(m²·K) nicht überschreiten. Ist kein Ausbau geplant, sollte man die Decke zum Dachboden dämmen. Die Kosten hierfür sind niedriger, als die Kosten der Dachschrägen-Dämmung.  Während die Kosten für die Dämmung der Schrägen zwischen 130 und 170 € pro Quadratmeter liegen, dürfte die Dämmung der Decke bei um die 80 € pro Quadratmeter kosten. Soll auf dem Dachboden Wohnraum entstehen ist die Schrägendämmung jedoch vorgeschrieben.

Haben Sie bereits eine Dämmung vorgenommen, die den geforderten Wärmedurchgangskoeffizienten nicht erreicht, sind Sie allerdings nicht verpflichtet, erneut zu dämmen. Die Verpflichtung zur Wärmedämmung entfällt auch, wenn die Kosten der Maßnahme in keinem gesunden Verhältnis zu den dadurch erreichten Energieeinsparungen stehen. Bei Zweifamilienhäusern besteht keine Dämmpflicht, wenn der Eigentümer das Haus am 01.02.2002 selbst bewohnt hat.

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