Justizminister schlagen weitere Entlastung der Mieter vor
Justizminister schlagen weitere Entlastung der Mieter vor
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Auf ihrer jüngsten gemeinsamen Konferenz haben sich die Justizminister der Länder und des Bundes mit der Situation auf dem Markt der Mietwohnungen befasst. Die Situation ist durch die immens gestiegenen Preise auf dem Energiemarkt angespannt. Zu diesem Thema wurden diverse Vorschläge gemacht, die vom Bundesminister für Justiz geprüft werden sollen. Die Anregungen der Justizminister gehen jedoch alle zulasten der Vermieter.
kündigungsrecht einschränken
Die Konferenz schlägt vor, das Recht zur Kündigung des Mietverhältnisses wegen Verzugs der Mieterin oder des Mieters mit einer Betriebskostennachzahlung oder erhöhten Betriebskostenvorauszahlungen für einen befristeten Zeitraum zu beschränken.
Nachzahlungsmöglichkeit auch bei ordentlicher kündigung
Außerdem fordern die Justizminister, das Recht von Mieterinnen und Mietern, die Beendigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs durch Zahlung des geschuldeten Betrages abzuwenden (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB) auf die ordentliche Kündigung auszuweiten.
änderungen bei zeitmietverträgen
Auch bei Zeitmietverträgen (§ 575 BGB) und Mietverträgen mit befristetem Kündigungsausschluss fordern die Justizminister Änderungen. Es soll ein ordentliches Kündigungsrecht für Mieterinnen und Mieter eingeführt werden. Dies soll in Fällen greifen, in denen der Mieterin oder dem Mieter aufgrund neuer unvorhersehbarer Umstände die Bindung an den Mietvertrag bis zum Ablauf der Befristung unzumutbar ist.
mietschuldenfreiheitsbescheinigung als pflicht
Zudem schlagen die Justizminister vor, dass ein gesetzlicher Anspruch von Mieterinnen und Mietern auf Erteilung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung durch die Vermieterin oder den Vermieter geschaffen wird.
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