18. September 2014
Kappungsgrenze auch in Hesse gekappt
Kappungsgrenze auch in Hesse gekappt
Am 12.09.2014 hat die Hessische Landesregierung beschlossen, die Kappungsgrenze, wonach eine Miete innerhalb von drei Jahren um maximal 20 % steigen darf, für 30 Städte und Gemeinden auf 15 % abzusenken. Die entsprechende Verordnung muss noch im Hessischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht werden. Danach wir sie rechtswirksam. Mit der Veröffentlichung ist in den nächsten Wochen zu rechnen. Vermieter in folgenden Städten und Gemeinden sind betroffen:
- Bad Homburg vor der Höhe, Bad Soden am Taunus, Bad Vilbel, Bensheim, Bischofsheim
- Darmstadt, Dietzenbach, Dreieich
- Eltville am Rhein, Eschborn
- Flörsheim am Main, Frankfurt am Main, Friedberg, Friedrichsdorf
- Gernsheim, Gießen, Griesheim
- Hanau, Hattersheim am Main, Hochheim am Main, Hofheim am Taunus
- Kassel, Kronberg im Taunus
- Marburg, Mörfelden-Walldorf
- Offenbach am Main
- Rüsselsheim
- Schwalbach am Taunus
- Weiterstadt und Wiesbaden
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