Keine Eisdielenerweiterung im Wohngebiet
Keine Eisdielenerweiterung im Wohngebiet
Grundsätzlich haben Eisdielen in einem Wohngebiet nichts zu suchen. Deshalb sei auch eine Erweiterung einer fälschlicherweise genehmigten Eisdiele ausgeschlossen. Zu diesem Ergebnis kam Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil.
In dem Verfahren ging es um eine Eisdiele, deren Betrieb in einem reinen Wohngebiet bereits 1987 genehmigt wurde. Der zuständige Landkreis genehmigte 2011 auch die Erweiterung der Eisdiele. Hiergegen setzte sich jedoch ein Nachbar zur Wehr. Daraufhin wurde die Genehmigung vom Kreisrechtsausschuss wieder aufgehoben. Daraufhin klagte der Eisdielen-Besitzer und erhielt vor dem zuständigen Verwaltungsgericht auch recht. Der klagende Nachbar ging jedoch in die Berufung und konnte sich vor dem Oberverwaltungsgericht durchsetzen.
Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz stellte fest, dass Eisdielen in einem reinen Wohngebiet nicht zulässig seien. Da eine Ortsbesichtigung den Richtern den Eindruck vermittelte, dass es sich bei dem Umfeld der Eisdiele um ein Wohngebiet handele, sei der Betrieb als Fremdkörper zu beachten, der eigentlich gar nicht hätte genehmigt werden dürfen. Deshalb könne die Eisdiele auch nicht erweitert werden.
Urteil des Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz vom 20.06.2013 – Aktenzeichen: 1 A 11166/12.OVG