Keine Mehrfamilienhäuser neben kleinem Einfamilienhaus
Keine Mehrfamilienhäuser neben kleinem Einfamilienhaus
Der Weiterbau von zwei Mehrfamilienhäusern wurde vom Verwaltungsgericht Köln untersagt. Die Richter fanden, dass die Baumaßnahme gegenüber dem Eigentümer eines kleinen Einfamilienhauses rücksichtslos sei. Das Einfamilienhaus stand neben den Neubauten.
Der Bau der beiden Gebäude war von der zuständigen Behörde genehmigt worden. In den neuen Immobilien sollten insgesamt 40 Wohnungen Platz finden. Ein Gebäude sollte zur Straße hin gebaut werden, das andere im hinteren Bereich des Grundstücks.
Neben dem Grundstück befand sich eine schmale Parzelle, auf der ein kleines Einfamilienhaus errichtet war. Der Eigentümer dieses Hauses wehrte sich gegen den Bau der beiden Großgebäude. Die Gebäude würden seinem Haus Licht und Luft nehmen. Außerdem befürchtete der Mieter, dass vor allem der hintere der beiden Neubauten die Ruhe stören würde. Schließlich bemängelte der Inhaber des Einfamilienhauses, dass die Straße den durch die neuen Gebäude entstehenden Verkehr nicht auffangen könne.
Das Verwaltungsgericht Köln machte sich im Rahmen eines Ortstermins ein eigenes Bild und gab dem Eigentümer des Einfamilienhauses Recht. Die geplanten Gebäude verstießen nach Meinung der Richter gegen das Gebot der Rücksichtnahme. Die Neubauten seien dem Einfamilienhaus-Eigentümer nicht zuzumuten. Die geplanten Bauten würden das kleine Haus derart dominieren, dass der Eindruck entstehe, das kleine Grundstück sei ein Teil der neuen Anlage. Außerdem könne man den Einfamilienhaus-Bewohnern nicht zumuten, dass sie aus den großen Neubauten ständig im Gartenbereich beobachtet würden.
Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 27.03.2013 – Aktenzeichen 23 L 287/13